Liechtenstein

 Liechtenstein Weiterbehandlung mit Methadon/Buprenorphin: möglich Der behandelnde Arzt muss sich mit dem Landesphysikus in Verbindung setzen, um die  Behandlungsmodalitäten abzuklären. Einfuhr von Methadon und anderen Opioiden: möglich Methadon und andere Opioide dürfen zum Eigengebrauch in das Fürstentum Liechtenstein eingeführt werden. Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, empfehlen wir den Patienten, eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen (Personaldaten […]

Madagaskar

 Madagaskar Weiterbehandlung: nicht möglich Einfuhr: möglich Das Medikament muß bei der Einfuhr deklariert werden. Ein ärztliches Rezept mit Übersetzung (französisch), aus dem sich zusätzlich zur Dosierung ergibt, daß das  Medikament für den Eigengebrauch bestimmt ist, ist erforderlich. Kontaktadresse: Botschaft der Republik Madagaskar Konsularabteilung Rolandstr. 48 53179 Bonn Fon: (0228) 953590 Fax: (0228) 334628 Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten […]

Malawi

Malawi Weiterbehandlung: nicht möglich Einfuhr: verboten Stand: Oktober 1997 Kontaktadresse: Botschaft der Republik Malawi Konsularabteilung Mainzer Str. 124 D-53179 Bonn Fon: (0228)943350 Fax: (0228) 9433537   (Diese Seite wurde erstellt am 28.02.1998)

Malaysia

Malaysia* Weiterbehandlung mit Methadon/Buprenorphin: möglich In Malaysia sind die Angebote an Behandlungsmöglichkeiten mit Methadon/Buprenorphin in den vergangenen Jahren spürbar ausgeweitet worden.Uns liegt aktuell nur an kleiner Ausschnitt von Kontaktadressen vor, der überCLICK abgerufen werden kann. Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich Die Einfuhr von Substitutionsmitteln zum persönlichen Gebrauch ist in einer für bis zu 30 Tagen ausreichenden […]

Laos

Laos* Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich Laut telefonischer Auskunft der Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos vom 12.01.2004 ist die Einfuhr von Methadon und anderen Substitutionsmitteln zum persönlichen Gebrauch gestattet, vorausgesetzt die Patienten führen eine englischsprachige ärztliche Bescheinigung mit sich (Muster siehe HIER) und eine Kopie des Originalrezeptes. Kontaktadressen und Informationshinweise: Botschaft […]

lesothod

LESOTHO Weiterbehandlung: nicht möglich Aufgrund mangelnder Erfahrungen mit Methadonbehandlungen und fehlender Behandlungseinrichtungen ist eine Weiterbehandlung in Lesotho nicht möglich. Methadon ist zudem nicht auf dem Arzneimittelmarkt. Einfuhr: verboten Stand: Oktober 1997 Kontaktadresse: Botschaft des Königreichs Lesotho Konsularangelegenheiten Godesberger Allee 50 53175 Bonn Fon: (0228) 376868 oder 376869       (Diese Seite wurde erstellt am […]

Japan

Japan* Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich! Einfuhr von Substitutionsmitteln: nur eingeschränkt möglich Reisende, die Substitutionsmittel zum Eigengebrauch nach Japan mitnehmen möchten, müssen beim dortigen Gesundheitsministerium eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Besonderer Hinweis: Methadon darf von Patienten und Patientinnen in Substitutionsbehandlung NICHT eingeführt werden! Hinweise zum Procedere der Einfuhr-Antragstellung in englischer Sprache: HIER Eine Liste mit kontrollierten Substanzen ist […]

Jemen

Jemen Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich Einfuhr: möglich Substitutionsmittel dürfen zum persönlichen Bedarf in die Republik Jemen eingeführt werden. Die Mitnahme einer ärztlichen Bescheinigung ist dringend erforderlich. Wir raten aber dringend dazu, sich vor einer geplanten Reise mit einer Botschaft der Republik Jemen in Verbindung zu setzen. Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an: Ralf Gerlach INDRO e.V. Bremer […]