LESOTHO
Weiterbehandlung: nicht möglich
Aufgrund mangelnder Erfahrungen mit Methadonbehandlungen und fehlender Behandlungseinrichtungen ist eine Weiterbehandlung in Lesotho nicht möglich. Methadon ist zudem nicht auf dem Arzneimittelmarkt.
Einfuhr: verboten
Stand: Oktober 1997
Kontaktadresse:
Botschaft des Königreichs Lesotho
Konsularangelegenheiten
Godesberger Allee 50
53175 Bonn
Fon: (0228) 376868 oder 376869
(Diese Seite wurde erstellt am 13.01.1998)