Formulare und ärztliche Musterbescheinigungen
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens – (sog. Schengen-Formular„). Die Verwendung dieses Formulares hat formalrechtlich nur Gültigkeit bei Reisen in Schengen-Unterzeichnerstaaten:
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Anzeige gemäß § 5 Abs. 8 BtMVV bei der zuständen Landesbehörde – Take-home-Verordnung in begründeten Ausnahmefällen bei Auslandsreisen außerhalb des Geltungsbereiches des Schengener Durchführungsabkommens:
Muster „Ärztliche Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Reisen in die Türkei“ (Bitte vor Verwendung aufmerksam die Informationen zur Türkei lesen):
Muster einer Anfrage wegen Weiterbehandlung mit Methadon in einem Land mit der Amtssprache spanisch:
Muster einer ärztlichen Bescheinigung für Reisen in Staaten mit Amtssprache spanisch, die nicht zu den Schengen-Unterzeichnerstaaten zählen
Muster „Ärztliche Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Reisen in Staaten mit der Amtssprache russisch:“
Muster einer ärztlichen Bescheinigung (Medical Certificate) für Reisen in Staaten mit Amtssprache englisch, die nicht zu den Schengen-Unterzeichnerstaaten zählen
Muster einer ärztlichen Bescheinigung für Reisen in Staaten mit Amtssprache französisch, die nicht zu den Schengen-Unterzeichnerstaaten zählen
Muster einer ärztlichen Bescheinigung für Reisen nach Polen
Muster einer ärztlichen Bescheinigung für Reisen nach Bulgarien