Liechtenstein
Weiterbehandlung mit Methadon/Buprenorphin: möglich
Der behandelnde Arzt muss sich mit dem Landesphysikus in Verbindung setzen, um die Behandlungsmodalitäten abzuklären.
Einfuhr von Methadon und anderen Opioiden: möglich
Methadon und andere Opioide dürfen zum Eigengebrauch in das Fürstentum Liechtenstein eingeführt werden. Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, empfehlen wir den Patienten, eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen (Personaldaten des Patienten, Name, Form und Gesamtmenge des Medikamentes, evtl. Ein- und Ausreisedaten).
Kontaktadresse:
Landesphysikus Dr. med. Oskar Ospelt
Dröschistr. 6
9495 Triesen
Fürstentum Liechtenstein
Fon: +423 3923833
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 (0)251-60123 oder 02571-582765
Fax: +49 (0)251-2807687
Email
(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet und aktualisiert am 14. Juni, 2007)