Österreich*
Weiterführung einer Substitutionsbehandlung während des Aufenthaltes: möglich
In den verschiedenen Bundesländern ist die Substitution unterschiedlich organisiert. Wir empfehlen, dass behandelnden Praxen/Ambulanzen rechtzeitig mit der Sucht- bzw. Drogenkoordination des jeweiligen Bundeslandes Kontakt aufnimmt und dem Einzelfall entsprechend das weitere Vorgehen vereinbart (Kontaktdaten siehe unten).
Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich
Einreisende aus den EU-Unterzeichnerstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens Art. 75 müssen zur legalen Mitnahme des Substitutionsmitels nach Österreich das sog. „Schengen-Formular“ mit sich führen, Einreisende aus Nicht-Schengenstaaten eine Kopie des Originalrezeptes und eine ärztliche Bescheinigung (Muster).
Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate von Österreich
Kontaktadressen der Drogenkoordinator*innen von Wien und der einzelnen Bundesländer: HIER
Kontaktdaten weiterer Institutionen und Einrichtungen, die im Falle benötigter Weiterdosierung mit Substitutionsmitteln behilflich sein können: HIER.
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 251-60123
Fax: +49 251-666580
Email
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* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
(Seite zuletzt aktualisiert am 24.07.2024)