Reiseregularien für Methadonpatienten bzgl. Schweden

 

 

 

 


Schweden*

Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln:
Methadon und Buprenorphin: möglich

Um eine Weiterbehandlung ausländischer Substitutionspatient*innen in Schweden einleiten zu können, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Behandlungszentrum (Kommunikation in englisch oder schwedisch).  Adressen siehe HIER


Einfuhr von Substitutionsmitteln:
möglich

Einreisende aus den Unterzeichnerstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens Art. 75, dazu zählt auch Deutschland,
müssen zur legalen Mitnahme des Substitutionsmittels nach Schweden das sog. „Schengen-Formular“ mit sich führen (in Deutschland zu beziehen über die
Bundesopiumstelle), Reisende aus anderen Staaten eine ärztliche Bescheinigung.

Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen/Erfahrungsberichte erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 (0)251-60123 oder 02571-582765
Fax: +49 (0)251-666580
Email

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* INDRO e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen
(Info zuletzt aktualisiert am 28.07.2022)