Saudi-Arabien*
Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich
Einfuhr von Opioiden: möglich
Die Einfuhr von Opioiden zum persönlichen Gebrauch ist in einer Höchstmenge von 30 Tagesdosen möglich. Erforderlich ist die Mitfuhr eines gültigen Rezeptes oder einer ärztlichen Bescheinigung. Wir empfehlen sowohl die Mitnahme einer ärztlichen Bescheinigung als auch einer Kopie des Originalrezeptes.
Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate von Saudi-Arabien
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 251-60123
Fax: +49 251-666580
Email
______________________________________________________
* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
(Seite zuletzt aktualisiert am 08.07.2024)