Reisebestimmungen mit Methadon Schweiz






Schweiz*

Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: möglich

Eine Weiterbehandlung mit Methadon oder Buprenorphin ist nur durch einen in der Schweiz registrierten Arzt möglich. Benötigen ausländische Patienten eine Weiterbehandlung vor Ort, besteht die Möglichkeit, über die Kantonsärzte der Zielregion Kontaktadressen substitutionsberechtigter Ärzte und Ambulanzen zu erfragen. Bei Kontaktaufnahme mit einem vermittelten Arzt müssen folgende Angaben gemacht werden: volle Kontaktadresse des verschreibenden Arztes im Heimatland des Patienten (inkl. Fon und Fax), Personaldaten des Patienten (Name, Adresse, etc.), Informationen zum bisherigen Behandlungsverlauf, genaue Dosierungsangaben und Zeitraum, für den eine Weiterbehandlung erforderlich ist. Hinweis: Einige Ärzte und Ambulanzen gewähren keine Take-Home-Mitgaben, auch wenn eine Take-Home-Berechtigung im Heimatland des Patienten vorliegt.

Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich

 Gemäß Art. 40 der „Verordnung über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe“ dürfen ausländische Substitutionspatienten die für eine Höchstdauer von einem Monat zu ihrer Behandlung benötigten Betäubungsmittel ohne Einfuhrbewilligung in die Schweiz einführen und nicht verwendete Tagesrationen wieder mit ausführen. Dauert ihr Aufenthalt in der Schweiz länger als einen Monat, haben sie sich an einen zur Berufsausübung zugelassenen Arzt zu wenden, um ein Rezept für die zur Behandlung notwendigen Betäubungsmittel zu erhalten. Um Komplikationen beim Grenzübertritt zu vermeiden, empfehlen wir dringend, Bestätigungen der behandelnden Ärzte zur Substitutionsbehandlung unter Angabe der Personaldaten und der Tages- und Gesamtdosis mitzuführen, um sich bei evtl. Kontrollen (Zoll, Polizei) ausreichend legitimieren zu können. Das sog. „Schengen-Formular“ hat nach aktuellem Kenntnisstand bei Reisen in die Schweiz formalrechtlich erst ab 2008 Gültigkeit. Aktuelle Informationen zur Rechtslage sind über Swissmedic erhältlich.


Kontaktadressen und Informationshinweise:

 

Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
Abteilung Betäubungsmittel
Erlachstrasse 8
CH-3000 Bern 9
Fon:

++41 (0)31 324 91 88
Fax: ++41 (0)31 323 88 40
Web:

www.swissmedic.ch/stup.asp


Bundesamt für Gesundheitswesen:
Liste der Kantonsärzte

 Die Kantonsärzte und weitere wichtige Adressen können auch über die Suchmaschine des Drogenindex abgerufen werden.



Impfempfehlungen und Impfvorschriften


Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes


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* INDRO e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen


(Info zuletzt aktualisiert am 26.02.2007)


Bitte teilen Sie
uns Korrekturen oder Ergänzungen mit:



Internationale Koordinations- und
Informationsstelle für Auslandsreisen
von Substitutionspatienten

c/o INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: ++49 (0)251-60123
oder ++49 (0)2571-582765
Fax: ++49 -666580
Email:

INDROeV@t-online.de