Oesterreich

Österreich

Weiterbehandlung mit Methadon/Buprenorphin/Morphin: möglich

In den verschiedenen Bundesländern ist die Substitution unterschiedlich organisiert. Wir empfehlen, dass der behandelnde Arzt rechtzeitig mit der Sucht- bzw. Drogenkoordination des jeweiligen Bundeslandes Kontakt aufnimmt und dem Einzelfall entsprechend das weitere Management vereinbart. Der direkte Telefonkontakt mit dem verantwortlichen Erstbehandler ist entscheidend wichtig, wenn Substitutionsmittel kontrolliert bezogen werden sollen.

Einfuhr von Methadon/Buprenorphin/Morphin: möglich

Einreisende aus den  EU-Unterzeichnerstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens Art. 75 müssen zur legalen Mitnahme des Substitutionsmitels nach Österreich das sog.  „Schengen-Formular“ mit sich führen, Einreisende aus Nicht-Schengenstaaten eine Kopie des Originalrezeptes und eine ärztliche Bescheinigung.

Kontaktadressen der Drogenkoordinatoren der einzelnen Bundesländer*:

Die Kontaktdaten der Sucht- und Drogenkoordination in den
einzelnen Bundesländern sind HIER abrufbar.


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Ralf Gerlach
INDRO e.V.
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D-48155 Münster
(Germany)
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(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet am 30.05.2018 – INDRO e.V. übernimmt keine Garantie
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