Wolfgang Schneider: Suchtprävention: ein Hirngespinst?

WOLFGANG SCHNEIDER

Suchtprävention: ein Hirngespinst?

©INDRO e.V. Januar 2004
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Suchtprävention: ein Hirngespinst?

„Es sind nicht die Tatsachen, die uns beunruhigen, sondern das, was wir darüber denken“ (F. Nietzsche)

1. Zum Präventionsbegriff

Prävention ist das (politisch-)pädagogische Schlagwort der Moderne, ist „das Paradigma einer sich selbst als Risikogesellschaft“ (Lindner/Freund 2001, S. 72) definierenden Gesellschaft. Im Rahmen gesellschaftlicher Sicherheitsphobien (Schlagworte auf jeder Sitzung von so genannten Ordnungspartnerschaften: „subjektives Sicherheitsgefühl stärken“ und „objektive Sicherheitslage herstellen“) und „getragen von einer Aura programmatischer Fortschrittlichkeit“ (Herriger 2001, S.97) haben sich präventive Maßnahmen auf dem pädagogischen Markt der unbegrenzten Möglichkeiten stetig vervielfältigt. Wer von Prävention spricht und mehr  Prävention einfordert, ist sich immer der allseitigen Zustimmung gewiss. Sicherheit ist hierbei jedoch ein unerreichbares Ziel. „Gleichwohl bilden Sicherheitsbedürfnisse den Antrieb und markieren Sicherheitsfiktionen den Fluchtpunkt aller präventiven Anstrengungen“ (Bröckling 2002, S. 43).

Ausgangspunkt von Präventionsbemühungen ist meist eine zeitliche Strukturiertheit von Präventionsmaßnahmen, die häufig an die Dreiteilung der Präventionsdefinition von Caplan (1964) anknüpft: Primärprävention, Sekundärprävention, Tertiärprävention. Im Kontext von Suchtprävention werden unter Primärprävention gemeinhin Maßnahmen verstanden, die eingesetzt werden, bevor ein „manifester“ Drogengebrauch vorliegt, mögliche „Risiken“ aber bestehen. Es soll der Einstieg in den Drogenkonsum verhindert oder hinausgezögert werden. Risiken bestehen jedoch, aufgrund des gesellschaftlichen „Risikoblickes“ eigentlich immer. Sekundäre Präventionsmaßnahmen richten sich demgegenüber an bereits vorliegendem bzw. argwöhnisch „beobachtetem“ Drogengebrauch aus, wobei es darum geht, Gebrauchsstabilisierungseffekte und die Entwicklung von drogalen Karrieremustern zu verhindern bzw. Gebrauchsrisiken zu minimieren. Tertiäre Prävention nun zielt auf Nacherziehung(-reifung) und Resozialisierung.

Entwicklungsgeschichtlich lassen sich grob folgende inhaltliche Phasen von Suchtprävention unterscheiden:

–         Drogenprävention durch Abschreckung und Immunisierung

–         Drogenprävention durch Sachaufklärung und Kriminalisierung des Konsums

–         Suchtprävention durch Vermittlung funktionaler Äquivalente

–         Suchtprävention durch Ressourcenstärkung und Lebenskompetenzförderung

–         Suchtprävention als Gesundheitsförderung und Risikobegleitung (vgl. auch: Bauch 2002, S. 26)

Gegenwärtig haben wir es mit einer Mischvariante der beiden letzten Phasen im Rahmen suchtpräventiver Maßnahmen zu tun. Suchtprävention stützt sich dabei auf ein komplexes Arsenal verschiedener Technologien, die sich jeweils unterscheiden oder auch ergänzen: Neben Generalpräventiven Ausrichtungen stehen verhaltens-, verhältnis-, spezial-, individuumzentrierte-, risikogruppen- oder bevölkerungsbezogene Ansätze neben Zwangsmaßnahmen und diverser Aufklärungskampagnen. Bröckling unterscheidet in den Anwendungsbereichen die funktionalen Technologien der „Vorbeugung“ folgendermaßen:

1.      Früherkennung als „Risiko-Detektor“ und Isolierung von Risikofaktoren- und -bereichen

2.      Expositionsprophylaxe als Abschirmungsmaßnahmen gegen mögliche Bedrohungen und

3.      Dispositionsprophylaxe als Stärkung der „Abwehrkräfte“ durch pädagogische Interventionen und/oder strafrechtlichen Sanktionen (Bröckling 2002, S. 45).

Dabei sind die Mittel, die eingesetzt werden, „so verschieden wie die Übel, denen vorgebeugt werden soll: Prävention straft und belohnt, droht und ermutigt, kommandiert und überzeugt, schreckt ab und belehrt, sammelt und sondert aus, entzieht Ressourcen und teilt sie zu, installiert technische Kontrollsysteme und nutzt soziale Netzwerke“ (Ebd., S. 45).

Suchtprävention kann nun als ein Instrument bezeichnet werden, das einer bestimmten Zielverwirklichung zugeordnet werden muss, um als „sinnvoll“ zu erscheinen. Es geht um Veränderung, um Verhinderung unerwünschten Verhaltens und – über gezielte, meist pädagogische Beeinflussung – um die Stabilisierung erwünschten Verhaltens durch Stützung bzw. Förderung von „Lebenskompetenzen“ durch so genannte „protektive Faktoren“ (normativer Aspekt). „Die Förderung protektiver (personaler und sozialer) Faktoren ist die eigentliche Basis Sucht vorbeugender Präventionsmaßnahmen“ (BZgA 2001).

Hier stellt sich sozusagen die Zwischenfrage, warum gerade „das Drogenproblem“ als Auslöser für die Förderung von Lebenskompetenzen herhalten muss?

Umgesetzt wird die anvisierte Förderung „protektiver Faktoren“ durch aufwendige, werbetechnisch glänzend inszenierte Aktionen. Beispielsweise Prävention per Postkarte: „Eine Ente soll vor Sucht und Drogen schützen? Nein, da braucht es schon etwas mehr, um Kinder in ein Leben ohne Sucht und Drogen zu begleiten. Entspannung zu finden und einmal Abstand vom gewohnten Alltag zu gewinnen, gehört dazu. Mit einem ausgedehnten Schaumbad zum Beispiel oder mit einem langen Spaziergang im Park. Denn wir alle brauchen Ruhepausen, um uns wohl zu fühlen und den Alltagsstress zu verarbeiten. Kinder, die gelernt haben sich zu entspannen und auf ihre Bedürfnisse zu achten, entwickeln ein ausgeglichenes Verhältnis zu ihrem Körper. Sie brauchen keinen Alkohol, keine Schlaftabletten oder Drogen, um abschalten zu können“. Oder ein weiteres Beispiel: „Kann ein Spiegelei vor Sucht und Drogen schützen? Nein, so einfach ist es leider nicht, Kinder vor Suchtgefahren zu bewahren. Aber ein selbst gebratenes Spiegelei ist vielleicht der erste Schritt in die Unabhängigkeit und in ein selbst bestimmtes, suchtfreies Leben. Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, Eigenverantwortung zu entwickeln und sich auch mal an etwas herantrauen, was sie bisher noch nicht können. Neue Kenntnisse und Fähigkeiten entwickeln, macht stolz und hilft Kindern, selbstständig zu werden. Selbstbewusste Kinder brauchen keinen Alkohol, keine Drogen oder Zigaretten, um sich frei zu fühlen“ (Postkarten und Posteraktion der BZgH 2002). Sehr realitätsnah, nicht moralin, ohne säuerlichen Beigeschmack, einfach „innovativ“.

„Be Smart, Don`t Start“

“Lieber einen Mann als eine Zigarette”

„Bist Du stärker als Alkohol?“

„Event Apfelsaftkampagne“

„Kinder stark machen“

www.drugcom.de

www.ausweg.de (Drogen- und Suchtbericht 2003, S.3)

Und die Realität: „Holsten knallt am Dollsten“!

Da man so ohne weiteres nicht an Drogen konsumierende Jugendliche heranzukommen scheint, werden weitere  „innovative“ Zugangswege entwickelt: „Erfahrungsgemäß hat die Suchtkrankenhilfe große Schwierigkeiten, konsumierende Jugendliche anzusprechen und zu erreichen. Das klassische Beratungsangebot wird von Jugendlichen wenig angenommen, da weder die zu Grunde liegende Kommstruktur noch Zweierkonstellationen den Bedürfnissen von Jugendlichen entspricht. Problemdruck fehlt häufig, da eine soziale Einbindung (noch) gegeben ist. Die Suchtkrankenhilfe muss sich, will sie mit Jugendlichen arbeiten, eine andere interinstitutionelle Infrastruktur zur Kooperation aufbauen. Vor diesem Hintergrund entwickelte die Fachstelle für Suchtprävention und Gesundheitsförderung in Waldshut das Angebot eines Sozialen Trainingskurses Sucht. Jugendliche, die im Zusammenhang des Betäubungsmittelgesetzes oder im Zusammenhang von Alkohol und Gewalt strafrechtlich auffällig geworden sind, erhalten durch die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte die Auflage, den Kurs zu besuchen“ (Editorial der Fachzeitschrift zu Sucht und sozialen Fragen „Konturen“ 1/2002, S. 1). Unglaublich, aber wahr und „innovativ“ sowie vor allen Dingen vertrauensbildend und protektive Faktoren fördernd.

Aus Portugal wird auch sehr „Innovatives“ berichtet: „Freitagabend, 18.00 Uhr. Eine Polizeistreife hält „X“ in einem Viertel von Lissabon an. Bei ihm werden 3 Gramm Haschisch gefunden, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein sollen. Seine Personalien werden aufgenommen, die Droge beschlagnahmt, und ihm wird auferlegt, am Montagmorgen vor der neuen „Kommission zur Abkehr vom Drogenmissbrauch“ zu erscheinen. Dort wird „X“ von einem Team aus einem Psychologen und einem Sozialarbeiter befragt und seine persönliche Situation wird eingeschätzt. Anschließend findet eine förmliche Anhörung vor drei Mitgliedern der Kommission statt. Dort wird „X“ über seine Rechte und das eingeleitete Verfahren informiert. Der Vorsitzende bittet ihn um Bestätigung der im Polizeibericht enthaltenen Fakten sowie der beschlagnahmten Substanz und um Informationen darüber, wie und warum er die in seinem Besitz befindliche Droge erworben hat und in ihrem Besitz gekommen ist. „X“ erklärt, dass er am Wochenende gelegentlich Marihuana konsumiere. Ihm wird mitgeteilt, dass die Entscheidung in seinem Fall in zwei Wochen ergehen werde. Schließlich wird die vorgesehene Strafe ausgesetzt und eine Bewährungszeit von vier Monaten verhängt. Es wird kein Strafregister geführt. In einem Fall von gewohnheitsmäßigen Konsum oder eindeutiger Drogenabhängigkeit wäre die Entscheidung anders ausgefallen. Zwar wäre das Verfahren ausgesetzt worden, doch dem Betreffenden wäre auferlegt worden, sich einer Therapie zu unterziehen. In den Monaten nach Einführung des neuen Gesetzes in Portugal führte die Kommission 217 Anhörungen durch. In 65% der Fälle wurde eine Verwarnung ohne weitere strafrechtliche Verfolgung mit einer Bewährungsfrist ausgesprochen, während 30% der Befragten eine Therapie auferlegt wurde“ (Drugnet Europe , Nr. 33 Januar/Februar 2002, S. 5). Achtung: Dies ist keine Satire!

Suchtprävention ist alles, wird für alles herangezogen: „Ein anderer Grund für Suchtprävention im Kindesalter leitet sich aus der Bedeutung dieses Lebensabschnittes für die psychosoziale Entwicklung ab. Der Übergang vom familiären Milieu in den Bereich der Schule stellt für die Kinder eine große Herausforderung dar. … Die Weiterentwicklung sozialer Kompetenzen, die Integration in die Gruppe der Mitschüler(innen) und die Bewältigung von Ängsten und Misserfolgen  sind zu den alltäglichen Aufgaben der Kinder zu zählen. Suchtprävention kann hierbei einen wichtigen Beitrag leisten“ (Tossmann 1995, VII). Ich denke, Suchtprävention sollte schon während der Schwangerschaft beginnen, denn auch hier sind traumatische Erlebnisse bei den Kindern wie bei den Eltern möglich, die die Anfälligkeit für süchtiges Verhalten begünstigen könnten.

Neben der inflationären Ausweitung von Sucht auf jedwedes Verhalten, ist hiermit klargestellt: Alles, was präventiv ist, führt in das „gute“, normale Leben. Und genauso wichtig ist die finanzielle Förderung von Suchtprävention und deren Experten: „Prävention  des Drogenmissbrauchs fordert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Eine Prävention, die nicht nur Feigenblattcharakter hat und sich auf spektakuläre Folgen beschränkt, muss finanziell, personell und administrativ entsprechend ausgestattet werden. … Es geht darum, viel menschliches Leid bei Drogenabhängigen und deren Familien zu verhindern. Diese Verhinderung wird gleichzeitig erhebliche finanzielle Mittel einsparen, die den Aufwand der Prävention rechtfertigen“ (Künzel-Böhmer et al 1993, S. 117). Wiewohl ein derartiger Zusammenhang mehr als spekulativ ist, heißt das wohl im doppeldeutigen Sinne: Suchtprävention macht „sich in jeder Hinsicht bezahlt“ (Frietsch 1995, S. 119).

Wie dem auch sei, die lebenskompetente und gesundheitliche Förderung „protektiver Faktoren“ muss einen Ursachenbezug für nicht erwünschtes, für zu verhinderndes Verhalten (hier: Drogengebrauchsentwicklung) und die Kontrollierbarkeit dieser angenommenen Ursachen unterstellen. „Suchtprävention braucht ein eindeutiges Konzept, sonst wüsste sie nicht, was es zu erzeugen gilt“ (Meyer 1997, S. 43).

Forschungsergebnisse zur Genese des Gebrauchs illegalisierter Substanzen und zur Entwicklung zwanghafter und exzessiver Drogengebrauchsmuster zeigen jedoch eindringlich, dass ein lineares, eindimensionales „Entwicklungs- und Abhängigkeitsmodell“ nicht der Realität entspricht. Die Entstehung von Drogengebrauch und die mögliche Entwicklung zwanghafter Gebrauchsmuster ist nicht durch monokausale, standardisierbare, statische Kriterien definierbar. Es gibt weder „den“ Drogenkonsumenten, „die“ Suchtpersönlichkeit noch „die“ Ursachen für „die“ Gebrauchsaufnahme illegalisierter Substanzen, sondern lediglich mögliche Indikatoren für die Wahrscheinlichkeit des Auftretens (vgl. u.a. zusammenfassend: Weber/Schneider 1997; Schneider 2000). Hier ist denn auch der Kontingenzaspekt von biographischen und drogalen Verlaufsentwicklungen angesprochen, d.h. es kann auch immer ganz anders sein, es kann sich auch immer ganz anders entwickeln. Die Entwicklung von sog. „Drogenkarrieren“ und unterschiedlicher Gebrauchsmuster sind dynamische, komplexe und zeitlich offene (auch reversible) Prozesse, die durch vielfältige Bedingungen und Motive ausgelöst und mitbestimmt werden. Diese komplexen Verlaufszusammenhänge können in ihrer subjektiven und soziokulturellen Dynamik/Variabilität nicht „passgenau“ diagnostiziert, erfasst und standardisiert, geschweige denn als Bedingungsgefüge für suchtpräventive Maßnahmen begründet werden. Es ist leider eine Illusion zu meinen: „Je besser Sucht in ihren Entstehungsbedingungen, in ihrer Entwicklung und ihren Ausprägungen verstanden wird, umso frühzeitiger und spezifischer können Maßnahmen der Suchtprävention greifen“ (Büro für Suchtprävention 2002, S.2).

Zudem liegt „das Problem der Prävention nicht in der Gegenwart, sondern in der Zukunft. Die problemfreie Gegenwart soll also so verändert werden, dass die problembehaftete Zukunft unwahrscheinlicher wird“ (Hafen 2001b, S. 36). Suchtprävention zielt also auf ein vermutetes, derzeit jedoch nicht virulentes Ereignis, das vermieden oder zumindest unwahrscheinlich gemacht werden soll. „Abhängigkeiten und verhaltensbezogene Süchte sind durch frühzeitige Maßnahmen und Suchtpräventionsangebote zu verhindern“ (Büro für Suchtprävention 2002, S. 2). Zudem sind suchtpräventive Maßnahmen als pädagogische Zugriffsweisen immer selektiv angelegt, d.h. aus einer angenommenen Vielzahl von möglichen Ereignissen und Verhaltensweisen werden bestimmte ausgewählt, die problematisch bzw. gefährlich werden könnten. Da es aber keine zuverlässige Prognose bzw. Diagnostik für zukünftiges Verhalten (hier: Drogengebrauchsentwicklung) geben kann, bleibt das Begründungsgefüge für suchtpräventive Maßnahmen stets willkürlich. Dies bleibt, auch wenn Zwischenprobleme definiert werden, die mit dem eigentlichen „Drogenproblem“ (noch) nichts zu tun haben. Die Ergebnisse  derartiger Maßnahmen können sich nur als zufällig erweisen: Erfolge sind jedoch nicht auszuschließen (auch: Löcherbach 1992, S. 17). Das hat nun schlicht auch damit zu tun, dass retrospektiv alles erklärbar ist. Präventive Zugriffsweisen lassen sich nicht evaluieren. „Sie münden zwangsläufig in Erklärungsnot“ (Küster/Wehrheim 2003, S. 24), denn sie orientieren sich an mögliche Verhaltensweisen, sind dementsprechend auf Wahrscheinlichkeitsaussagen hin konstruiert. Wobei die Gefahr besteht, „den eigenen Bedarf im Zuge der Self-fulfilling Prophecy zu (re-)produzieren“ (Ebd., S. 24). Martin Hafen ist zuzustimmen, wenn er für die Begrifflichkeit und Begründbarkeit im Rahmen aktueller  Präventionskonzepte eine Verwirrung auf allen Ebenen konstatiert (Hafen 2001a). Der Präventionsbegriff ist extrem beliebig und gerade deshalb so beliebt, weil alle zu wissen glauben, was darunter zu verstehen ist: Im Sinne des elften Gebotes: „Du sollst keine Drogen nehmen!“ (Frohnenberg 2000). Alle denken, „wir“ Experten wollen doch irgendwie alle Dasselbe, nämlich irgend etwas „Nicht-Gewolltes“ verhindern bzw. minimieren oder „Gewolltes“ fördern. Was auch immer! Und: Wie kann etwas, was zukünftig als Entwicklungsmöglichkeit nur angenommen wird, verhindert werden? Eigentlich absurd, oder?

„Wir müssen die Drogen- und Suchtpolitik noch stärker auf die Prävention ausrichten, denn rechtzeitiges Vorbeugen ist besser als ein späterer Ausstieg aus der Sucht. Prävention hilft dabei doppelt: Zuerst hilft es dem Einzelnen, denn er wird gar nicht erst süchtig. Dann hilft es der Gesellschaft, denn es müssen weniger Suchtkranke versorgt werden… Es muss „cool“ sein, Nein zu sagen“ (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Caspers-Merk, Presseerklärung zum Drogen- und  Suchtbericht 2001 vom 6.5.2002).


2. Interpretation: Prävention als notwendige Folge einer Problem- und Risikoorientierung

Präventive Maßnahmen jeglicher Couleur gründen sich meist auf Zuschreibungskonstrukte einer Problem- und Defizitblickrichtung („Drogengebrauch als problematische Form der Lebensbewältigung“), auf die Verallgemeinerungen von (sicherlich vorhandenen) Drogengebrauchsrisiken und weiterhin auch auf Abstinenz als Zielorientierung (wobei Zwischenschritte inzwischen als tolerabel gelten). Exemplarisch: „Problematisch ist Drogengebrauch deshalb, weil dieses Verhalten immer das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung produziert, zur Sucht führen und auch schnell zu einer unproduktiven, die Weiterentwicklung der Persönlichkeit blockierenden Form der Lebensbewältigung werden kann“ (Nordlohne 1995, S. 19).

Prävention nun ist ohne die ständige politische und pädagogische Energiezufuhr verallgemeinernder Risiko-, Defizit- und Problemunterstellungen nicht etablierbar und auch gesellschaftlich und damit öffentlichkeitswirksam nicht legitimierbar: Ohne unterstellte und befürchtete „Gefährdungen“ und mögliche Beeinträchtigungen, Mängel sowie Risiken keine Prävention. Oder auch anders herum: Wenn Prävention nötig ist, muss das zu verhindernde Verhalten, nämlich Drogen zu konsumieren, auch gefährlich sein. Die Präventionslogik ist somit geradezu zwangsläufig durch eine „misstrauens- und verdachtsgeleitete“ (Lindner/Freund 2001, S. 70) Realitätskonstruktion bestimmt. Es geht darum, irgendetwas oder irgendjemanden abzuschrecken, zu verhindern, zu vermeiden, zu reduzieren, zu kontrollieren, zu minimieren, zu begrenzen, zu disziplinieren, zu integrieren, zu sichern, zu fördern, zu unterstützen, zu substituieren, bereitzustellen, zu verbessern usw. usw. Prävention ist stets ein normativer Prozess, „denn mit der Option für eine bestimmte Zukunft werden zugleich Werturteile über die Gegenwart und die Zukunft gefällt, die Entscheidungen für oder gegen deren Zustand bzw. deren Interpretation einschließen“ (Schülein 1983, S. 17). Die Attraktivität präventiver Maßnahmen gründet sich nicht zuletzt auf eine allgegenwärtige „Denormalisierungsangst“ (Bröckling 2002, S. 47), die Angst aus dem normalen, normativen Korsett und deren „Gedankengefängnisse“ (Stefan Quensel) zu fallen.

Da „Gefährdungen“, Mängel, Probleme und Risiken nur angenommen werden können, bleiben diese erst einmal unzugänglich, unbestimmt. Das heißt nun, Unbestimmbares muss bestimmt werden. Dies geschieht durch die Entwicklung einer Theorie vom Drogengebrauch, von Sucht. Gegenwärtig erleben wir drogenpolitisch eine Renaissance des sog. „Krankheitsparadigmas“ zur inhaltlichen Definition, was denn nun Sucht, was denn nun „Drogenabhängigkeit“ eigentlich ist. Ungenauigkeiten und Mängel begrifflicher Bestimmungen im Rahmen der Drogen- und Suchtdiskussion (Sucht, Abhängigkeit, schädlicher Gebrauch, problematischer Gebrauch, Missbrauch, Rauschmittelabhängigkeit, Rauschgiftabhängigkeit und – neuerdings – chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke (CMA-Gütsiegel), auch Schwerstabhängigkeit genannt) werden kaum noch reflektiert: Man unterstellt ein gegenseitiges Wissen über das, worüber man spricht. Die Kontextgebundenheit spezifischer Wertvorstellungen scheint ausgeklammert, und es wird nicht (mehr) wahrgenommen, dass die Diskussion nicht selten auf einer Ebene diffuser „Pseudoverständigung“ auf der Basis leichtfertig konstruierter „Worthülsen“ (Fuchs/Gölz 1999, S. 8) erfolgt. Über eins jedoch herrscht anscheinend Klarheit: Das, was man als Drogenabhängigkeit, als Sucht begreift, ist als eine schwere, finale Krankheit anzusehen (vgl. ausführlich: Schneider/Gerlach 1999, S. 127ff). „Es hat sich ein hoch differenziertes, einseitig verwissenschaftlichtes Drogenhilfesystem entwickelt, welches primär in allen möglichen Varianten den Zusammenhang Drogenabhängigkeit als Krankheit (fach-) öffentlich transportiert. Die Krankheitsdefinition ermöglichte eine breite gesellschaftliche Akzeptanz des Problembereichs und den Auf- und Ausbau eines hoch differenzierten Drogenhilfesystems. Die sozialen Grundlagen sind jedoch in diesem Prozess der Individualisierung eines Phänomens in den Hintergrund gerückt“ (Friedrichs 2002, S. 104f.). Die Institutionalisierung und administrative Verwaltung des Phänomens „Konsum illegalisierter Drogen“ lässt sich weiterhin durch den Übergang vom Menschen zum behandlungsbedürftigen Klienten, vom Klienten zum Patienten und neuerdings – dem Ökonomie-Primat folgend – zum Kunden charakterisieren (vgl. Schneider 1998; Wildhagen 2002). Die damit verbundene Vermarktwirtschaftlichung der institutionalisierten Drogenhilfe führt dazu, dass im realen Zusammenhang organisatorischer, karrieristischer und fiskalisch bedingter Konkurrenz im Drogenhilfesystem auch die (möglichen) Unterstützungsansprüche der Konsumenten mehr oder weniger organisationsfunktional – im Sinne einer qualitätssichernden Standardisierung, Formalisierung und Routinisierung der Hilfevermittlung – instrumentalisiert werden.

Neben der immer noch gültigen, resignativen und inzwischen durch biographisch-entwicklungsbezogene Forschungsstudien aber nicht mehr haltbaren Gesamtdefinition, dass „Suchterkrankungen lebenslange, chronische Erkrankungen sind, deren Grundcharakteristika, wenn sie einmal aufgetreten, irreversibel sind“ (Mundle/Dedner/Schäfer/Kießelbach/Buchkremer 2001, S. 72), greift  hier auch die dominierende „substanzfixierte“ Sichtweise von „erwachsenen Experten“, insbesondere der Gebrauch illegalisierter Drogen sei irgendwie immer gesundheitsschädlich, risikoreich und erfülle eine negative („definierte“) Kompensationsfunktion für fehlgeleitete Bedürfnisse. Dies trägt enorm zur Konstruktion „des“ Problemkonsumenten oder Risikojugendlichen bei. Sie erweitert die (sorgenfalten-)pädagogischen, risikominimierenden und letztlich auch abstinenzorientierten Kontrollbemühungen. Das hört sich dann etwa so an: „Gefährdete Jugendliche in der richtigen Art und Weise (sic?) anzusprechen, damit sie sich der gesundheitlichen Risiken bewusst werden und möglichst ihr Verhalten ändern“ (Die Bundesdrogenbeauftragte Frau Caspers-Merk, Rede anlässlich der Fachtagung „Drogenprävention in der Partyszene“, Köln 25.9.01). Wie denn nun „Gefährdung“ (fünf Joints wöchentlich, vier Ecstasypillen und/oder drei Fliegenpilze monatlich, fünf Tafeln Schokolade, acht Tassen Kaffee oder Tee, sechzehn Zigaretten, drei Gläser Bier täglich?) zu definieren ist, was denn nun die richtige Art und Weise der „Ansprache“ ist, darüber wird schon seit Jahrzehnten wissenschaftlich geforscht und „expertenbezogen“ ohne Ergebnis gestritten. Geniale Wortschöpfungen sind überdies an der Tagesordnung: Wie z.B. die „Erschließung personalkommunikativer Zugänge“ (BZgA 2001) durch einen „peer-involvement-Ansatz“ (Baumgärtner 2001b, S.39). Zudem bestimmen „die Konstrukte der Gefährlichkeit“ von illegalisierten Drogen „in unseren Köpfen präventiv“  die entsprechenden Zugangsweisen und Denkmodelle (Krasmann/Schmidt-Semisch 2002, S. 150). Denn wenn Prävention nötig ist, muss das zu verhindernde Verhalten ja gefährlich sein. Dies ist ähnlich dem sog. „Video-Angst-Phänomen“: Maßnahmen zur Videoüberwachung in den Städten (insbesondere Bahnhöfe) erzeugen im Wege der sich selbst erfüllenden Prophezeiung erst Unsicherheit und Ängstlichkeit. Wenn dieser Ort (Bahnhof) überwacht werden muss, dann muss er auch gefährlich sein.

Der gefahren- und substanzfixierte Blick, der jugendliches Risikoverhalten stets als „symptom- und prognoseträchtig“ (Lindner/Freund 2001, S. 88) betrachtet, schafft mit Hilfe von Präventionsmaßnahmen sozusagen eine Problem- und Defizitorientierung, eine mögliche Pathologisierung und Kriminalisierung „auf Vorrat“ (Lindner ebd.); sie erzeugen die Probleme, die sie zu verhindern versprechen. „Über die bekannten und traditionellen und stabilen Gefahrenherde hinaus kann sich nun der verdachtschöpfende Blick auf den irgendwie und irgendwo risikoverdächtigen Jedermann richten“ (Wambach 1983, S. 75). So fallen Jugendliche in der Techno-Party-Szene „durch eine besonders hohe Drogenaffinität auf“. Und: Die risikominimierenden Eingreiftruppen sind schon unterwegs. „Die Techno-Party-Szene, und hier besonders die Clubs, erscheinen als Orte für eine suchtmittelspezifische Prävention besonders geeignet, da hier eine hohe Zahl von Drogengebrauchern potentiell ansprechbar sind“ (BZgA 2001).

Es ist doch so: Sobald ein Gebraucher illegalisierter Drogen (meist Cannabis) auffällige Verhaltensweisen zeigt, bzw. konkreter diese als auffällig wahrgenommen werden, beginnt die „Fahndung“ nach dem Täter. Dies wird als „Frühintervention“ (Projekt FreD – Frühintervention für erstauffällige Drogenkonsumenten) bezeichnet, d.h. „Frühauffällige“ erhalten an der „Schnittstelle Polizei/Justiz und Drogen-/Jugendhilfe“ ein „gezieltes und möglichst freiwillig anzunehmendes“  Beratungs- und Gesprächangebot (In-Take-Gespräche und Motivational Interviewing), um frühzeitige Verhaltensintervention im Sinne von Bestimmung und Steuerung („sich einmischen“) zu ermöglichen. Interessant ist nur nebenbei, dass inzwischen auch schon von „primär- und sekundärpräventiven Interventionen“ (vgl. Marzinzik 2002, S. 1ff.) im Rahmen der Suchtprävention die Rede ist. Passend dazu gibt es in NRW das Projekt MOVE als motivierende Kurzintervention mit entsprechendem „Handwerkszeug“ im Rahmen von Fortbildungsangeboten. Zielgruppendifferenzierung erweist sich dabei als das neue (alte) Schlagwort suchtpräventiver Zugriffsweisen. Im Rahmen des Projektes „Gläserne Schule“ in Schleswig-Holstein werden Schüler in Nichtkonsumenten, Konsumenten und Risikokonsumenten „zielgruppenspezifisch“ eingeteilt. „Diese Angebote sollen ein Problembewusstsein über das jeweilige Konsumverhalten vermitteln und bei Schülern und Schülerinnen mit hohem Konsum zu einer Reduzierung beitragen“ (Hallmann 2002, S. 79). Hier stellt sich eine „unwesentliche“ Frage: Was ist eigentlich ein „hoher Konsum“? Zumindest hat dies alles dazu geführt, dass die entsprechenden Zahlen zum Phänomenkreis „problematischer Cannabiskonsum“ deutlich hochgeschnellt sind. Die „Geschichte“ geht nun weiter: Entweder derjenige, der dieses immer noch als abweichend definierte Verhalten demonstriert, ist selbst der Schuldige. Oder aber diejenigen, die ihn dazu „gemacht“ haben, werden als Schuldige erklärt (bestimmte defekte Gene oder „chronische Hirnstörungen“, traumatische Kindheitserlebnisse, gutmütige oder verwerfliche Eltern, dubiose Verführer, schlimme Umfeldbedingungen oder gar „die“ kapitalistische Risiko- und/oder Spaßgesellschaft). Insofern ist der „Betroffene“ ein Opfer. Er muss gerettet, aus den Klauen der Drogen befreit werden. Folge dieses Denkens ist, dass immer einer der Schuldige, und einer das Opfer ist. Oder man definiert ihn als krank. Dann ist er nur noch ein passives Opfer. Der Konsument erscheint dabei als nicht beteiligtes Subjekt, gewissermaßen als unmündiges Objekt seiner genetischen und/oder biographischen sowie drogalen Lebensentwicklung. Alle anderen Beteiligten diagnostischer „Fürsorglichkeit“ vereint nun die medizinisch-psychiatrische Bekämpfung „der“ Krankheit und spricht sie von Schuld frei (auch: Schneider 2001b). Dabei zeigen lebenswelt- und biographiebezogene Forschungsarbeiten deutlich auf: Kein Lebenslauf führt unweigerlich zur Sucht, selbst wenn er ungünstige materielle, soziale und/oder personale Prognosedaten anhäuft (zusammenfassend etwa: Weber/Schneider 1997; Schneider 2001a/c). Der Gebrauch illegalisierter Substanzen ist keine einmal gelöste Fahrkarte ins Jenseits. Die Möglichkeit der Entwicklung zwanghafter und exzessiver Drogengebrauchsmuster (von Sucht also) liegt zudem nicht an der jeweiligen Substanz, „sondern an einem falschen Umgang mit ihr, genauer: einer falschen Dosierung: zu schnell, zu oft, zuviel. Drogen führen nicht automatisch zur Sucht; die Sucht ist nicht Bestandteil der Droge“ (Dreitzel 1997, S. 2). Und im neurophysiologisch-medizinisch-genetischen Sinne: „Mit Hilfe einer intravenösen Injektion von Opioiden musste nach deutlichem Abfall der Dopaminkonzentration im mesolimbisch-mesokortikalen Rewardsystem die Dopaminausschüttung im Nucleus accumbens aktiviert werden“ (leicht abgeändert nach: Krauth, 2002, S. 82). Noch Fragen?

Es gilt nach wie vor: „Der Umgang mit Drogen hängt weithin davon ab, wie wir mit Drogen umgehen. Ob sie uns als „Genussmittel“ dienen oder als „Rauschgift“ gelten, ist eine Frage kultureller Bewertung“ (Quensel 1996, S. 7). Und: „Die Gefahr muss bleiben, damit sie bekämpfbar ist“ (Krasmann/Schmidt-Semisch 2002, S. 150). Offiziell liest es sich dann so: „Suchtprobleme bedeuten individuelle Tragödien für die Betroffenen, zugleich belasten sie die Gesellschaft als Ganzes. Die Bekämpfung der Drogenproblematik ist daher sowohl eine Herausforderung für den suchtkranken Menschen als auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesregierung stellt sich dieser Aufgabe in ihrer gesamten Bandbreite“ (Drogen- und Suchtbericht 2003, S.9).

Auch heute noch dominieren Drogenmythen – gespeist aus Drogenangst, Bedrohlichkeitsempfinden und Fehlinformation – die (mediale) Öffentlichkeit und auch Teile der Drogenhilfe- und Drogenforschungslandschaft. Jeden Tag wird eine andere Sucht entdeckt, die selbstverständlich präventiv und therapeutisch bearbeitet werden muss. Der gegenwärtige Höhepunkt ist die Entdeckung der sog. „Schüttelsucht“, d.h. das unwiderstehliche Verlangen – mit Dosiserhöhungstendenz, Störungsanhäufung und Selbstkontrollverlust – Überraschungseier zu schütteln (oder virtuelle Moorhühner im Internet zu schießen). Erste Selbsthilfegruppen sind bereits entstanden. Wenn schon bisher die These von Cannabis als Einstiegs- und Umstiegsdroge wissenschaftlich nicht erklärt werden konnte (dieser Wahrnehmungskokon beginnt sich langsam aufzulösen), dann sind es nun plötzlich Partydrogen. Wiewohl der Mythos der Entwicklung eines sogenannten „amotivationalen Syndroms“ (Inaktivität, Passivität, Motivationslosigkeit) in Aufklärungsschriften immer wieder als substanzbedingte, und nicht als mögliche persönlichkeitsbezogene Folgeerscheinung beim regelmäßigen Cannabisgebrauch dem (ängstlichen) Publikum präsentiert wird. „Ohnehin sind die sozialen und psychischen Folgen regelmäßigen Cannabisgebrauchs – Labilität, Passivität, Motivationsverlust – entscheidender als eventuelle körperliche Schädigungen. Diese Folgen können gerade bei Jugendlichen dramatische Formen annehmen. Passivität in einer Entwicklungsphase, in der Jugendliche eine Fülle von Reifungsschritten leisten sollen, die die Weichen für ihr ganzes späteres Leben stellen, kann sie auf Jahre in ihrer Entwicklung zurückwerfen“ (Kindermann 2001, S.115). Diese wissenschaftlich unhaltbaren Aussagen erzeugen gerade bei Eltern, die diese Sätze lesen,  „dramatische Formen“ und panikartige Reaktionen. Überdies wird die Substanz Cannabis durch derartige Aussagen weiterhin  diabolisiert. Und der Mythos einer Nach-Rausch-Möglichkeit nach längerer Zeit des Nicht-Konsums wird wider jeglicher wissenschaftlicher Erkenntnis als Damokles-Schwert an die Wand gemalt: „In seltenen Fällen ist es auch möglich, dass ein Nachrausch (Flash-Back) lange nach der Drogeneinnahme auftritt, der den Betroffenen dann sehr verwirrt“ (Kindermann 2001, S. 115). Neben dieser „Verwirrtheit“ werden  Ausnahmeerscheinungen wie gehabt als Kausalitäten dargestellt. Ferner feiert die Verjüngungsthese immer mal wieder fröhliche Urständ. Die Aussage, insbesondere Partydrogenkonsumenten werden immer jünger, ist genauso richtig wie die Wahrnehmung, dass Studierende immer jünger werden; sie sehen halt aus dem Blickwinkel von uns Älteren jung aus. Epidemiologisch ermittelte Life-Time-Prävalenzen im Drogengebrauchsverhalten werden kontinuierlich als Gefahrenmeldung und gewohnheitsmäßigen Missbrauch verkauft.

Suchtprävention hat nun die Funktion der öffentlichkeitswirksamen Präsentation von vielfältigen Symbolen, die dem „Publikum“ signalisieren, dass ja gegen ein Grundübel der „kaufregenden“ (Werbeslogan von Karstadt) Gesellschaft „etwas getan“ wird: Damit wird „das Problem“ für die Öffentlichkeit erträglich. Prävention wird selbst zu einem Opiat, d.h. zu einem Sedativum, das in einer ungewissen, unüberschaubaren und dafür aber „kaufregenden“ Welt zumindest durch symbolische Sinngebung als Prävention „des Drogenproblems“ beruhigt. Politiker und sog. „Präventionsexperten“ vertrauen insofern auf die „Symbolkraft des Präventionsbegriffs“ (Hafen 2002, S. 17). „Meine Damen und Herren, ich meine, wir sind uns über alle Fraktionen hinweg einig, dass die Stärkung junger Menschen in ihren psychischen und sozialen Kompetenzen für Suchtprävention entscheidend ist“ (Brigitte Trauernicht, SPD, Niedersachsen, 2001; zitiert nach: Kalke 2003, S.27). In einer empirischen Analyse von Landtagsdokumenten zu Suchtprävention und Politik wird u.a. folgende Schlussfolgerung gezogen: „Suchtprävention genießt in der Bevölkerung ein positives Image; deshalb kann schon über das Erheben pauschaler Forderungen Zustimmung und Legitimität hergestellt werden. Der bisherige Umgang der Politik stellt eine einfache und bequeme Art der Legitimationsbeschaffung dar, von der jede Partei profitiert“ (Kalke 2003, S.29). Die jährlichen, aufwendig inszenierten „Suchtpräventionswochen“ in bundesdeutschen Städten (Vorbereitungszeit mindestens ein halbes Jahr) mit viel Prominenz der Lokalpolitik und medialem Wirbel sind hierfür ein beredtes Beispiel.

Die Institutionalisierung präventiver Zugriffsweisen als Teil einer „Problembekämpfung“ jenseits des Einsatzes juristischer Mittel stellt im Prinzip den vorläufigen Endpunkt der Problemkarriere „Gebrauch illegalisierter und legalisierter Drogen“ dar und signalisiert, dass man sich mit der kurzfristigen (auch grundsätzlichen) Unlösbarkeit dieses „Problems“ abgefunden hat. Suchtprävention macht also nur einen Sinn, „wenn die politischen Entscheidungsinstanzen nicht damit rechnen, dass das Problem auf absehbare Zeit gelöst werden kann und dauerhafte Maßnahmen nötig sind“ (Schetsche 1996, S. 148).  Die herrschenden Wahrnehmungsfolien, das gnadenlose und drameninszenierende Mahlen der Medienmühlen und die gesellschaftlich notwendige „Drogenordnung“ werden somit beständig reproduziert und: Sisyphos führt dabei Regie. Prävention wird zur „toten Metapher“ (Hacking 1999, S.82), zum sozialen Konstrukt. Sie wird zudem zum integralen Bestandteil „symbolischer Drogenpolitik“ als Produktion und öffentliche Vermittlung des Anscheins von Entschlossenheit und Aktivität zur „Problembekämpfung“. „Letztlich ist Prävention nur denkbar, indem implizit und explizit behauptet wird, man könne zum einen die Ursachen für Abweichung – als Risikofaktoren – identifizieren und sie zum anderen wenigstens teilweise bearbeiten“  (Dollinger 2002, S. 305).

In jüngster Zeit häufen sich wieder die gesellschaftlichen Zuschreibungen von drogengebrauchenden Jugendlichen als  soziale „Risiko- und Problemjugendliche“. Nur diesmal ist nicht die Hippiebewegung gemeint, sondern die ecstasygeschwängerten, mischkonsumdominierten und amphetaminvernebelten Wirkungszusammenhänge von Droge, Sound und Lightshow. Zudem wurde das sog. „gezielte Rauschtrinken“ als angeblich neues Problem entdeckt. Wiederum zeigt sich – und da wiederholt sich die Geschichte -, dass spezifische Ausdrucks- und Verhaltensweisen drogengebrauchender Jugendlicher, die medienwirksam aufgebrüht als spektakulär und vor allen Dingen als brisant, exotisch, (vermeintlich) fremd und angsterzeugend erscheinen, gleichsam dem „Terror der Aktualität“ ( Jean Amery) und der Einschaltquotenerhöhungsverpflichtung unterliegen. Dies ist der Boden, auf dem Ängste, Verunsicherungen und zum Teil panische Reaktionen von betroffenen Eltern gedeihen. Jeder nun jugendschützerische und präventive Immunisierungs-, Gesundheitsförderungs- und Risikominimierungsversuch (so notwendig sie auch erscheinen mögen), jede „Frühinterventionsmaßnahme“ unterstreicht jedenfalls die Attraktivität des dargestellten, „normwidrigen“ Verhaltens: Sie wirken als negative Propaganda.

Prävention, insbesondere primärpräventive Maßnahmen richten sich nicht an das, was jemand aktuell tut, sondern was er tun könnte. Insofern wird „der“ mögliche Drogenkonsument zum Objekt der Begierde fürsorglicher Präventionsanstrengungen vor einem meist risikowitternden, moralinen und/oder drameninszenierenden Hintergrund  diffuser Gefahren- und Bedrohlichkeitsempfindungen. Dabei ist ein Hang zu „Lösungstechnologien“ festzustellen und die Beherrschbarkeit sozialer Risiken wird suggeriert. Wenn nur so früh wie möglich verhaltens- und umwelttechnisch interveniert wird, dann sei Drogengebrauchsvermeidung (rauchen, („rauschhaftes“) trinken, schlucken, schnüffeln, kiffen, sniefen, spritzen) sprich eine illusionäre „Normalität“ herstellbar (Stichworte: Prävention bereits im Kindergarten, Schaffung funktionaler Äquivalente, erlebnispädagogische („event-orientierte“) Maßnahmen (wie Kletterkurse, Zirkus, Moorhüpfen, Lagerfeuerromantik, spielzeugfreies Erleben, fernsehfreies Wochenende, Märchen-Mobil), Früherkennung, „Frühintervention“, Life-Skill-Trainings (ALF – Allgemeine Lebenskompetenzen und Fertigkeiten) – , Peer-Support,  Peer-Involvement, „übergreifende Gesamtstrategie als Querschnittsaufgabe“). Die Botschaft lautet immer: positive Lebensbedingungen schaffen und damit positives Sozialverhalten und Selbstwertgefühl (etwa: Reese/Silbereisen 2001), dann ist Drogengebrauchsvermeidung erreichbar. Alles positiv – was konkret darunter zu verstehen ist, verbleibt im Nebel und im Dickicht der Realität. Das ist Prävention: und „wenn nicht im wirklichen Leben, dann wenigstens im Werbespot“ (Müller 2001, S. 289). Die Suche nach „umfassenden Konzepten“, die „theoretisch untermauert“ mit „fachlich begründeten Methoden“, „interaktiv“, „intensiv“, „kontinuierlich“, „nachhaltig“, „bedarfsgerecht“ und „zielgruppendifferenziert“ (Büro für Suchtprävention 2002, S. 2) im Sinne der neuen professionell und wissenschaftlich anmutenden (nichtssagenden) Sprachregelung von „models of best practice“ (leitliniengestützt und evaluiert versteht sich) angelegt sind, ist so alt, wie die Drogenhilfe selbst. Es erscheint nur im neuen sprachlichen Gewand. „Sämtliche Maßnahmen der Prävention und Frühintervention müssen mit Nachdruck intensiviert werden, um eine weitere Ausdehnung des Problems zu verhindern“ (Thomasius 2002, S. 19). Dazu werden landauf und landab Kommissionen und Koordinierungskreise eingerichtet wie z.B. der BZgH-Bund-Länder-Koordinierungskreis „Suchtprävention“ und alles gipfelt in der Forderung „nach einem eigenständigen Präventionsgesetz“ (DHS 2003, S. 190). Deutscher geht es nimmer!

Lebenskompetenzen (Life Skills) werden nun als „effektive Auseinandersetzung mit den Anforderungen und Herausforderungen des alltäglichen Lebens“ (Silbereisen/Reese 2001, S. 17) definiert. „Lebenskompetent ist derjenige, der sich selbst kennt und mag und über Empathie verfügt. Weiterhin sind kritisches und kreatives Denken sowie die Fähigkeit, zu kommunizieren und Beziehungen zu knüpfen und aufrechtzuerhalten von Bedeutung. Darüber hinaus ist derjenige lebenskompetent, der durchdachte Entscheidungen trifft, erfolgreich Probleme löst sowie Gefühle und Stress bewältigen kann“ (ebd. S. 17). Ziel ist die „Befähigung zur umfassenden Lebenskompetenz“ (was ist das?) durch Förderung „einer gesunden Lebensweise unter gesunden ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Bedingungen“ (Schmidt/Hurrelmann 2000, S. 17). Oder noch dogmatischer formuliert: „Erst in einer gesundheitsförderlichen Lebensumwelt wird eine gesundheitsförderliche Lebensweise möglich“ (Schmidt 2002, S. 67). Was für ein toller Mensch unter tollen gesunden Lebensbedingungen da realitätsgerecht „wissenschaftlich“ ausformuliert wird. Inzwischen gibt es ja auch schon das Unterrichtsfach „Lebenskompetenz“ als Wahlpflichtfach an Gymnasien (siehe: Just 2001, S.19). Das bedeutet aber nun im Umkehrschluss, dass Drogenkonsumenten sich nicht „effektiv“ und „umfassend lebenskompetent“ mit den Anforderungen und Herausforderungen des alltäglichen Lebens auseinandersetzen. Was tun sie denn dann? Ineffektiv und nicht lebenskompetent auseinandersetzen? Diese bewertende Festlegung, was als effektiv und lebenskompetent zu verstehen ist, kann doch nur aus dem Blickwinkel normativer Wunschvorstellungen erfolgt sein. So ist es halt, Drogenkonsumenten kennen sich nicht, mögen sich nicht und verfügen über keine Empathie. Sie sind nicht kritisch und kreativ, können nicht kommunizieren und Beziehungen knüpfen sowie durchdachte Entscheidungen treffen und erfolgreich Probleme lösen, kurz: sie sind nicht „umfassend lebenskompetent“. Denn dieses Konzept der Lebenskompetenzförderung als „eigentliche Basis suchtvorbeugender Präventionsmaßnahmen“ (BZgA 2001) macht ja nur in Bezug auf etwas, als Abgrenzung zu etwas, Sinn, sonst wäre es sinnlos. Hier werden – wissenschaftlich „abgesichert“ – aus der professoralen Perspektive normativer Erwünschtheit Negativzuschreibungen generiert, die das Bild vom Drogenkonsumenten in  Wissenschaft, Prävention und Öffentlichkeit festlegen und somit der Mythenbildung weiterhin Vorschub leisten und – was für die „Betroffenen“ weitaus schlimmer ist -, Stigmatisierungen vom handlungsinkompetenten, ineffektiven, kurz defizitären Gebraucher legalisierter und illegalisierter Drogen zementiert. Es geht darum, den gesunden, positiv denkenden und handlungskompetenten Menschen zu erzeugen, der das „Gesollte“ will. Aber was ist das „Gesollte“? Der Mensch muss in unserer „positiven“, individualisierten und pluralistischen Konsum-, Spaß-, Leistungs- und Risikogesellschaft möglichst „gesund“ und „effektiv“ funktionieren (deshalb muss ja auch „die Gesundheit“ gefördert werden), autonom und konfliktfähig Belastungen verarbeiten, mit positivem Selbstwertgefühl im Internet surfen und kreativ die Einschaltquoten erhöhen, kommunikationsfähig T-Online- und Infinionaktien zeichnen und Bauspar- und Fondverträge abschließen, „kaufregend“ am Konsum teilnehmen sowie selbstsicher und lebenskompetent die Scheinheiligkeit moraliner Anständigkeit und gesellschaftlicher Doppelmoral ertragen. Prävention wird zu einer Art Risiko-Versicherung mit „Rechtsanspruch“ auf Entschädigung, wenn es denn nicht klappen sollte, Drogengebrauch und möglicherweise Sucht zu verhindern. Dafür steht dann ein riesiges Heer entsprechender Interventionsexperten aus Medizin, Sozialpädagogik, Psychologie und Psychiatrie neben repressiven Maßnahmen im Sinne von „Wer nicht hören will, muss fühlen“ bereit. Es geht ferner darum, sich fröhlich und selbstvertrauend mit „selbstwertschützenden“ Arbeitsverhältnissen, Arbeitslosigkeit, überteuerten Wohnen, globalisierter Kapitalakkumulation, der Tausch- und Gebrauchswertorientierung, der individualistischen Leistungsideologie und der „Riester-Rente“ zu arrangieren. Und dies möglichst gesund. „In den USA beispielsweise gilt Drogenprävention als zentrale Herausforderung für die Entwicklung eines gesunden Amerika“ (Schmidt/Hurrelmann 2000, S. 16). Ja, wenn das so ist! Aber was ist denn eigentlich „Gesundheit“? Wer definiert die inhaltlichen Gesundheitskriterien? In unserer „kaufregenden“ Gesellschaft wird Gesundheit zu einer Art alltagsreligiöser Ausrichtung der Fit-und-Fun Generation: Gesundheit ist Normalität, ist Glück. Zudem nimmt eine sich ausweitende psychologisch orientierte Gesundheitswissenschaft quasi jeden unter den pathologisierenden Blick. „Zum Risikosignal und Ausgangspunkt präventiven Handelns kann letztlich alles werden, was von Sollwerten abweicht oder, besser noch: was sich als Vorzeichen solcher Abweichungen identifizieren lässt“ (Bröckling 2002, S. 47). Im Rahmen von Suchtprävention geht es nun um die Förderung von Gesundheit und Lebenskompetenzen durch beispielsweise „Peer-Leader“ gestützte Rollenspiele und ähnliche subtile Spielereien. Gesundheit wird dabei „als positiver Zustand, der den ganzen Menschen und dessen Lebenssituation einschließt“ (Künzel-Böhmer/Kröger 1995 S. 33) definiert. Kann sich irgendjemand etwas unter Gesundheit als einem positiven Zustand vorstellen? Einmal abgesehen davon, dass Gesundheit hier als „Zustand“ begriffen wird, wobei jedoch menschliches Leben prozessorientiert verläuft, also dynamisch ist, bleibt diese Beschreibung von Gesundheit völlig inhaltsleer. Protektive Faktoren werden ferner beschrieben als „individuelle Gesundheit, Körperpflege, Ernährung, Genussmittel (welche?), zwischenmenschliche Beziehung (welche?), Umweltschutz“ (ebd. S. 33; Einfügungen vom Verfasser). Überspitzt formuliert: Ist das Müsli essen ein protektiver Faktor?
Gesunde Lebenskompetenz  ist „ein Feld der Herstellung von gesellschaftlich gewünschtem und geforderten Verhalten und Habitusformen“ (Keupp 1995, S. 57), so kann resümierend festgehalten werden.
Um es zusammenfassend und kurz und bündig mit Albrecht zu sagen: „Verabschieden sie sich von der Vorstellung, Gesundheit sei quasi naturwissenschaftlich herstellbar… Gesundheit ist Erfindung, soziales Konstrukt. Und die Vorstellung oder Imagination einer gleichsam vollständig gesunden Gesellschaft – einer sane society – dürfte aus meiner Sicht zu den unerträglichsten sozialen Bildern gehören, die überhaupt denkbar sind“ (Albrecht 1995, S. 16).

Versuchen wir uns nun die Entstehung „des“ sozialen Problems „Gebrauch illegalisierter Drogen“ (und nun auch der Gebrauch legalisierter Drogen) zu vergegenwärtigen: Im Rahmen gesellschaftlicher Problemdefinitionsprozesse beginnen sog. Moralische Unternehmer aufgrund der Wahrnehmung fremder Verhaltensweisen (z.B. Cannabiskonsum im Gefolge der Hippiebewegung, Ecstasygebrauch auf Technopartys, Rauschtrinken) bestimmte Sachverhalte (u.a. Gefahrenpotential) zu behaupten, diese als unerwünscht bzw. gefährlich beispielsweise für die „Volksgesundheit“ zu thematisieren und dies zu einem öffentlichen Thema zu machen. Weil sie als „Probleme wahrgenommen werden“, bedürfen sie zu ihrer Entstehung „der Problematisierung“ (Scheerer 1993, S. 79). Dabei gründet sich diese soziale Problemrekonstruktion auf „soziale Wahrnehmungsfolien“ und die jeweiligen Aussagen zum Problem sind dementsprechend „sprachlich, mithin soziokulturell vermittelt. Insofern heißt rekonstruieren immer auch erzeugen“ (Krasmann/Schmidt-Semisch 2002, S. 150). Wenn eine Situation als real definiert wird, sind auch deren Konsequenzen real, so lautet das berühmte sozialwissenschaftliche  Thomas-Theorem. Diese erzeugten Begriffe und Metaphern zum Phänomenkreis „Gebrauch illegalisierter Drogen“ verdichten sich zu Erklärungsprinzipien, die die drogale Wirklichkeit nun nicht unverfälscht wiedergeben, sondern mit verallgemeinerten Sinn belegen, also konstruieren. Ist das „Gefährlichkeitskonstrukt“ erst einmal definiert, theoretisch ausformuliert und vermeintlich in der „Wirklichkeit“ erfahren (beobachtet) worden, dann ist es auch erklärt und umso selbstverständlicher wird es: Es wird zur Welt der Gewissheit.  Bei der Produktion und Vermittlung von Problemdefinitionen spielen die Medien und auch „die“ Wissenschaft eine nicht zu unterschätzende Rolle. Nach und nach dringen diese Definitionen (Gebrauch von illegalisierten (legalisierten) Drogen ist gefährlich etc.) in das öffentliche Bewusstsein und die immer neue „Entdeckung“ von problematischen, sprich unerwünschten Verhaltensweisen führt zu einer zunehmenden Problemdramatisierung, Pathologisierung und damit „Klientelisierung“ gewisser Teile der Bevölkerung. Damit ist der Hintergrund wachsender Ausgrenzung von „Randgruppen“ bereitet. Hieran schließt sich die Phase der Legitimation des „sozialen Problems“ (Gebrauch illegalisierter Drogen) durch amtliche Organe, Behörden oder Institutionen an. Erste Forschungsgelder werden bewilligt, Sonderforschungsbereiche, entsprechende universitäre Lehrstühle und „europäische Beobachtungsstellen“ mit jährlichen statistisch abgesicherten „Problemnachrichten“ in Form von Hochglanzjahresberichten sowie Forschungsverbundsysteme, Drogenaktionspläne-Umsetzungsgremien (national und international) und „hochrangige“ Expertengruppen, die sich in den verschiedensten Ländern auf diesem Globus zu „hochrangigen“ Themen in „horizontalen“ und „vertikalen“ Arbeitsgruppen zum Austausch epidemiologisch erhobener Daten und von viel Papier treffen, eingerichtet. „Das Problem“ ist nun eingepfercht in Intervall- und Ratingskalen, Itemkonstruktionen, Datenbänken, Validitäts-, Reliabilitäts- und Objektivitätsprüfungen, Diagrammen, Kurven, Cluster, Typenkonstruktionen und nationalen „Drogenbekämpfungsplänen“  sowie in immerwährenden, medialen Drameninszenierungen. Es gibt kein Entrinnen mehr: „Das Problem“ muss aus den unterschiedlichsten Gründen erhalten bleiben. Die „Schaffung sekundärer Institutionen der Problemverarbeitung und Lösung“ (Hornstein 1979, S. 685), die Entwicklung und Etablierung strategischer, stets wissenschaftlich begleiteter, „qualitätsgesicherter“ Maßnahmen präventiver Zugangs- und Zugriffsweisen zur (angeblichen) Problemverhinderung, Problembehandlungen, von Auffangvorrichtungen für besonders problematische Fälle und von Verschärfungen sozialer Auslesekriterien mithin Kriminalisierung ist somit abgeschlossen und wird permanent ausgeweitet.  So kommen beispielsweise im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes immer weitere Substanzverbote hinzu: Neue Designerdrogen oder natürliche Substanzen wie psilocybinhaltige Pilze, Peyotekaktus, bufoteninhaltige Froschschenkel (die geleckt, angeblich ins „Nirwana“ führen) oder gar die Einfuhr  von jemitischen Khatblättern. Ganz zu schweigen vom widersinnigen Hanfsamenverbot, sofern der Samen zum „unerlaubten Anbau“ bestimmt ist.

Überspitzt formuliert: Präventive Zugriffsweisen zur Problemvermeidung „Gebrauch illegalisierter und legalisierter Substanzen“ sind nun durch moderne, trendige Jugendmarketingstrategien, durch didaktische Methodenanwendungen mit entsprechenden  zielgruppennahen und zielgruppendifferenzierten Flyern und Info-Cards zu Gebrauchsrisiken und Mischkonsum, jugendgestylten Internetzugängen und Onlineberatungen unterlegt mit chilliger Musik, Videoinstallationen, Handkoffern, Anleitungsmodulen, mediatisierten Präsentationsweisen und durch hoch qualifiziertes Fachpersonal institutionell abgesichert. Sie verdichten sich zu unterhaltsamen Multi-Media-Shows. Unterstützt wird dies jeweils durch ein Heer an wissenschaftlichen Legitimationsforschern, die die Suche nach neuen Substanzen, Risikogruppen und Risikobereichen durch Monitoring (szenenahe Trendforschung) und durch die Installierung von Früherkennungssystemen munter vorantreiben; sie setzen sozusagen jeweils die „neuen“ Scheinwerfer auf den (sozial-)pädagogischen und präventiven Kontrolltürmen. Das liest sich dann folgendermaßen: Monitoring als „Implementierung eines Früherkennungssystems“ verspricht „ungeheuer wertvolle Dienste zu leisten, weil es eine möglichst frühzeitige Identifizierung entstehender Konsummuster und -trends gewährleistet“ (Baumgärtner 2001a, S. 292). Durch vernetzte „Multi-Center-Früherkennungssysteme“ werden dann „unschätzbar wertvolle Vergleichsanalysen“ (ebd. S. 292) ermöglicht. Somit kann dann zukünftig „drogenpolitisch und suchtpräventiv auf kurzfristige Entwicklungsverläufe angemessen“ reagiert und – man sollte es nicht für möglich halten – „solide Prognosen über den Bedarf und die Struktur mittelfristig notwendiger Suchthilfeangebote“ (ebd. S. 286) erstellt werden. Wer`s glaubt, wird selig! Unsere Definitionsmacht gestützt auf inflationäre Leit- und Richtlinienproduktionen, systematische Evaluationen „innovativer“ Projekte und verknüpft mit Ordnungspartnerschaften, Runden Tischen, Lenkungsausschüssen, Qualitätssicherungsverfahren, Ethikkommissionen, „Problembeauftragten“ und „unschätzbar wertvolle Vergleichsanalysen“ sowie die Entwicklung wichtiger epidemiologischer Schlüsselindikatoren zur Bestimmung der Drogengebrauchsproblematik führt somit ständig zur „Entdeckung“ neuer Risiken, Schäden und Problemen und damit auch zur „Enttarnung“ von (angeblichen) Problem- und Risikogruppen sowie Problem- und Risikobereichen. Zudem ist im Drogen- und speziell im Präventionsbereich keine wissenschaftliche Evaluationsstudie bekannt (und es gibt viele), die nicht zu positiven Ergebnissen kam und wobei die anvisierten Zielbestimmungen nicht erreicht wurden. „Gefährdungen müssen immer aufs Neue hervorgekehrt, die zu bekämpfenden Notlagen herausgestellt, bekannt gemacht, interpretiert, inszeniert und wo nötig auch dramatisiert werden“ (Lindner/Freund 2001, S. 79). Das gesellschaftlich hergestellte soziale Problem „Gebrauch/Missbrauch illegalisierter (legalisierter) Substanzen“ wird immer als ein „besonderes“ Problem definiert, was „besondere“ Maßnahmen notwendig macht. Somit bleibt „das Problem“ sozial, wissenschaftlich und präventiv im Zentrum der Aufmerksamkeit, wobei es stets Vorstellungen über wünschenswerte Zustände, über bevorzugtes sowie über „gesolltes“ Verhalten impliziert. Es wird zu einem eigenständigen Bestandteil der sozialen Wirklichkeit, welches unter permanenter, argwöhnischer Beobachtung steht. Dabei befindet sich das gesamte Drogenhilfe- und Präventionssystem immerwährend unter Legitimations- und Selbstvergewisserungsdruck und ist auf ständigen Problemnachschub angewiesen, um ihr eigene Selbsterhaltung zu stabilisieren, d.h. existieren zu können. Die Geschichte zeigt: Wo Probleme ausbleiben, werden schnell neue Problembereiche konstruiert, um neue Risikogruppen (und möglicherweise auch „Klienten“) zu rekrutieren. Prävention muss also dauerhaft Problem-, Defizit- und Gesundheitsmangelbezug zielgruppengenau diagnostizieren, da sie nur in Fällen von Problem- und Risikoorientierung „sinnvoll“ operieren kann. Jugendliche Risikogruppen und „gefährliche“ illegalisierte Drogen dürfen also nicht verschwinden, denn durch diese verdichten sich erst pädagogische und präventive „Problem-, Risiko- und Defiziterzählungen“. Mit Hilfe dieser „Erzählungen“ dehnt sich die pädagogische Risiko- und Problemkommunikation – methodisch und wissenschaftlich legitimiert – aus und steuert so die entsprechenden Präventionsbemühungen (vgl. hierzu auch: Eugster 2000). Problemdefinierende Maßgaben der präventiven Problem- und Risikokontrolle werden zu zentralen Kriterien des stets qualitätsgesicherten und evaluierten Managements der sozialen Ausschließung und damit auch Stigmatisierung, nach Gefährlichkeit klassifiziert, pädagogisch sowie letztlich auch juristisch verwaltet.  Abgerundet wird dies seit ca. 35 Jahren durch zigtausende Forschungs-, Projekt-, Kommissions-, Kongress-, Tagungs- und Jahresberichte, die beweisen sollen, wie erfolgreich alle präventiven Maßnahmen waren, wie problematisch bestimmte Jugendliche, risikoreich alle illegalisierten Drogen und wie viel pädagogische Anstrengungen, Forschungen sowie neue („innovative“) Präventionsprojekte weiterhin dringend notwendig sind.  Auch wenn Erfolge ausbleiben (die Zahl der erstauffälligen Gebraucher illegalisierter Drogen steigt Jahr für Jahr), so steht zugleich die Forderung nach notwendiger Ausweitung der (Sucht-)prävention als Gefahrenabwehr und Allheilmittel außer Frage (Ziel: massenloyale Erträglichkeitserzeugung). Eine Präventionskampagne „kann noch so offensichtlich sinnlos sein, allemal ermöglicht sie es ihren (Werbe-)Trägern, sich mit Insignien moralischer Dignität zu schmücken“ (Lutz Klein 1997, S. 492).

Wie aufgezeigt: Präventionsmaßnahmen sind immer auch Normalitätsmaßnahmen, produzieren die eigentlich zu verhindernden „Normabweichungen“ durch einen Vorschuss an verdachtsbewährtem Misstrauen und durch die wissenschaftliche Etikettierung negativer Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmale. Sie setzen  präventive Risikokalkulationen in Gang und werden damit zu Orten sozialer Kontrolle durch Normsetzung (Abstinenz, gesunde Lebenskompetenz, Standfestigkeit, Risikokompetenz etc.) in unserer Jammerkultur auf hohem Niveau. „Die fürsorgliche Überwachung nimmt ihren Lauf“ (Bertrand/Kuhlmann 1995, S. 53): Es geht um die Kontrolle des subjektiven Faktors durch „die Generalisierung des Verdachts und die Generalisierung des Risikos“ (Schulz/Wambach 1983, S. 8), wobei die Illusion absehbarer und berechenbarer Risiken den Taktstock schwingt. Die „Selektion von Hochrisikojugendlichen“ (Schmidt 1998, S. 187) wird zudem als Aufgabe der Suchtprävention angesehen. „Am Beispiel Ecstasy lässt sich illustrieren, welche massive Anstrengungen unternommen werden, um über Harm-Reduction, Risikokompetenz, Aufklärungskampagnen u.ä. eine Kontrolle von Drogenkonsum sicherzustellen“ (Dollinger 2001, S. 95).

Wir sollten jedoch endlich einmal realisieren, dass z.B. eine – wie der leider verstorbene Max Wambach schon 1988 formulierte – „wahnwitzige Raserei auf der Skipiste, ein Saufabend in der Kneipe, Drogenkonsum, verschwenderische Sexualität oder hysterisches Beziehungsgetue subjektiv sinnliche Erfahrungen, Betroffenheit am eigenen Leibe ermöglichen, helfen, das beklemmende Unwirklichkeitsgefühl loszuwerden“ (Wambach 1988, S. 12).


3. Neue Wege in der Suchtprävention?

Legalisierte und illegalisierte Drogen sind inzwischen Wegbegleiter des Erwachsenenwerdens und der Umgang mit diesen Substanzen ist eine jugendtypische Entwicklungsaufgabe im meist gleichaltrig orientierten Ablösungsprozess von Erwachsenen, die selbstverantwortlich bewältigt werden muss (Prinz Harry hat ja auch gekifft). Meist stellt sich Drogengebrauch als ein Übergangsphänomen dar. „Im Kontext einer wachsenden Pluralisierung der Lebensformen und einer normativ uneindeutig gewordenen Gesellschaft wird das Ausprobieren von Grenzen eben auch durch Provokationen, Grenzüberschreitungen, bewusste Verletzungen normativer und gesetzlicher Vorgaben zu einer Form der Identitätsentwicklung“ (Böllert 2001, S. 11). Insbesondere der Gebrauch illegalisierter Drogen gehört dazu. Insofern ist ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel hin zu einer akzeptanzorientierten (Sucht-)prävention als moderierende Unterstützung zur genussfähigen Gebrauchskompetenz durch sachgerechte, Vor- und Nachteile einschließenden Substanzaufklärung und jugend- und/oder konsumentennahe Verbraucherberatung jenseits einer pädagogisch-instruktiven Interaktion („Du sollst das wollen“) notwendig. Ziel wäre hier: Jugendliche „stark sein lassen“ für einen selbstverantwortlichen, mündigen, regelbezogenen (und damit auch risikobewussten) und genussbestimmten Umgang mit allen verfügbaren psychoaktiven Substanzen und damit auch mit möglichen „riskanten Räuschen“. Eine an Drogenrisiken ausgerichtete (Sucht-)prävention (Motto: Der Konsum von Drogen hat immer einen unsicheren Ausgang, insofern handelt es sich um falsches Verhalten und besondere Kontroll- und Schutzmaßnahmen werden notwendig insbesondere bei „Risikogruppen“) als nur Schadensbegrenzung im Sinne einer „technologischen Gefahrenabwehr“ (Barsch 2001, S.268) durch reine Safer-Sex und Safer-Use Verhaltensaufforderungen blendet die genussorientierte, instrumentelle und – wie auch immer geartete – subjektive Bedeutsamkeit von Drogenkonsum aus. Sie verhindert die Etablierung einer Drogengebrauchskultur zum mündigen Umgang mit Drogen jeglicher Couleur, zur Optimierung des Genusses und zur Vermeidung unerwünschter Wirkungen. Der feststellbare „Akzeptanzverlust von Vorgaben zur Risikoprävention speist sich aber auch aus der oftmals fehlenden Alltagstauglichkeit sogenannter Expertinnenempfehlungen“ (Barsch 2001, S. 268).

Akzeptanzorientierte (Sucht-)prävention sollte im Sinne von Empowerment verstanden werden, d.h. sie moderiert jenseits einer neuen pädagogischen Rezeptur von Methoden und Interventionsformen die möglichen Bemühungen zu einer selbstbestimmten, eigeninszenierten Lebensgestaltung mit und ohne Drogen. Sie setzt auf Bemündigung und Selbstbemächtigung. Es geht um eine sozial vermittelbare Form der Selbstprävention, die einen moderaten, regelorientierten und damit auch ritualisierten, genuss- und gesundheitsschonenden sowie nicht zwanghaften und exzessiven Gebrauch unterstützen könnte (auch: Hayner 2001). Forschungsergebnisse zum kontrollierten, regelorientierten Gebrauch illegalisierter Substanzen zeigen, dass der Konsum selbst oft einer bewussten Risikoabschätzung durch In-Rechnung-Stellen möglicher psychosozialer Folgekosten (wie die Möglichkeit der Entwicklung gesundheitlicher und sozialer Probleme, Integration in die Drogenszene, Beschaffungsproblematik, körperliche Toleranzentwicklung, Problemmassierung) folgt (etwa: Weber/Schneider 1997; Schneider 2000; Schneider/Stöver 2001; Schippers/Cramer 2002). Die moderierende Unterstützung eines regelorientierten und ritualgestützten Gebrauchsverhaltens scheint das inhaltliche Schlüsselkonzept zur Ermöglichung einer genussfähigen Gebrauchskompetenz zu sein.

Folgende Kriterien wären hier zu nennen:

1.                       Sachgerechte, Vor- und Nachteile einbeziehende Substanzenkenntnisse

2.                       Risikobewusstes, ritualgestütztes Umgehen mit Drogen

3.                       Selbstbezogene, selbstpräventive Vermeidung zwanghafter Drogengebrauchsmuster

4.                       Genussorientierung

5.                       Anwendung regelorientierter Gebrauchsformen

6.                       Sensibilität für Risiken

Die bewusste Einhaltung von Gebrauchskontrollregeln hat eine besondere Bedeutung für den Umgang mit psychoaktiven Substanzen. Regeln fungieren als Regulierungsmodi, d.h. sie koordinieren und regulieren das jeweilige Drogengebrauchsverhalten, sie vermeiden negative Gebrauchsfolgen und begünstigen damit eine positive, d.h. auch genussbezogene Wirkung. Somit wird es auch möglich, lebenskompetent Drogen kontrolliert zu konsumieren. Von zentraler Bedeutung ist jedoch das jeweilige Gebrauchsritual. „Rituale gehören zum ältesten Menschheitserbe. Sie bezeichnen einen kulturellen Handlungsablauf, zu dem Worte, Gesten und Handlungen gehören, die über das bloße Sichtbare hinaus mit symbolischen, oft magischen Bedeutungen versehen sind und für die Teilnehmenden einen verbindlichen Charakter haben. Rituale lassen sich als kulturelle Aufführungen, Repräsentationen des sozialen Lebens begreifen, in denen Gemeinschaft sich herstellt und festigen kann“ (Friebertshäuser 2001, S. 492). Rituale als gesellschaftlich entwickelte, symbolische Handlungen gestalten gleichsam im Sinne einer Zeremonie den Vorbereitungs- und Durchführungsprozess einer Handlung, zumeist als ein Kollektivsymbol. Sie konstituieren „das Gefühl der Gemeinschaft ebenso wie sie deren (Kollektiv)-Bewusstsein und Fortbestehen zu sichern helfen“ (Soeffner 1992, S. 133). Ein Ritual bietet den Schutz eines „sicheren“ Rahmens, der verbindend wirkt und damit Zusammenhalt unterstützt. Eine Gesellschaft, die Rituale organisiert und begleitet, unterstützt demzufolge Übergangsphasen im Lebenslauf, sie schafft eine strukturierende, sinnstiftende Alltagsordnung und stiftet so Gemeinschaft. Somit entsteht „ein rituelles Wissen und eine Weitergabe kultureller Formen des sozialen Miteinander“ (Friebertshäuser 2001, S. 502). Die rituelle Anwendung von Drogengebrauchsregeln kann nun als die „innere Ordnung“ einer Gebrauchskultur von psychoaktiven Substanzen angesehen werden. Da rituelle Gebrauchsregeln bei illegalisierten Substanzen bisher nur „privaten“ Ursprungs sind, von daher das Risiko des Scheiterns, des Misslingens in sich tragen, ist es notwendig, die entsprechenden Gebrauchsregeln als Gebrauchsempfehlungen und nicht als Verhaltensaufforderungen  zuerst einmal institutionell zu stützen. Am Beispiel von Gebrauchsempfehlungen für den Cannabiskonsum sei dies erläutert.

Die Empfehlungen sollten Beschreibungen der jeweiligen Cannabissorten, der Anbaugebiete, der spezifischen Wirkungsweisen, des Wirkstoffgehaltes (THC-Gehalt), der Anwendungsmöglichkeiten enthalten:

–         Versuche, möglichst nicht tagsüber zu konsumieren, sondern nur in der Freizeit

–         Konsumiere nur, wenn Du „gut drauf“ bist, da Cannabisprodukte die jeweiligen Stimmungen verstärkt

–         Konsumiere maßvoll

–         Konsumiere nicht jeden Tag, mache Pausen, suche bewusst Gebrauchsgelegenheiten aus und belohne Dich nach besonderen Ereignissen selbst

–         Schaffe eine angenehme Atmosphäre und konsumiere mit Freunden

–         Wechsele häufig die Sorten, um festzustellen, welche Sorte die für Dich angenehmste Wirkung hat

–         Stelle das Kiffen nicht in den Mittelpunkt, andere Dinge sind wichtiger

–         Wechsele auch die Gebrauchsformen (Tee, Gebäck, Purpfeife, Bongs, Kawum etc.), nur Joints mit viel Tabak sind auf Dauer wegen der Schadstoffe (z.B. Teer) gesundheitsschädigend. Bedenke aber, bei Tee und Gebäck vorsichtig zu dosieren. Space Cakes (Haschkuchen) essen ist riskant, da meist die Dosis nicht bekannt ist. Also: vorsichtig antesten und nichts nachlegen, da die Wirkung erst nach ca. anderthalb Stunden einsetzt

–         Lasse den Rauch nicht zu lange in der Lunge, inhaliere nicht zu intensiv. Es ist nämlich ein Vorurteil, dass man nur so „stoned“ wird

–         Gebrauche Cannabisprodukte möglichst nicht mit Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen. Dies kann zu unerwünschten Nebenwirkungen führen. Verschiedene Drogen können sich in ihrer Wirkung verstärken

–         Achte jederzeit auf die Dosierung. Beim Erstkonsum reichen 0,2gr. Haschisch oder Marihuana aus

–         Sei Dir darüber im Klaren, dass es auch gestrecktes Haschisch im Handel gibt (Streckmittel: Henna, bestimmte Öle, Baumharze, Sand etc.). Langes Nachglühen beim Bröseln weist auf Streckmittel hin

–         Besorge Dir Dein Dope nur bei guten Bekannten oder im Coffee-Shop. Minimiere das Risiko eines Strafverfahrens, indem Du nur geringe Mengen besitzt

–         Nach dem Kiffen – Hände weg vom Steuer

–         Bei Unwohlsein und zum Runterkommen: Trinke Vitamin C-haltige Fruchtsäfte, Zuckerwasser oder Cola und kühle Kopf, Nacken und Unterarme. Wenn Du Dich ängstlich, gestresst oder beunruhigt fühlst, begib Dich in einen ruhigen Raum und bitte einen Freund/ eine Freundin bei Dir zu bleiben

–         Ein täglicher, intensiv-exzessiver Gebrauch birgt die Gefahr einer psychischen Abhängigkeitsentwicklung in sich

Die bewusste Einhaltung von Gebrauchsregeln bewirkt eine Art ritualisierte Routinisierung und auch eine Selbstdisziplinierung  beim Gebrauch. Weiterhin kann dadurch eine subjektive Bewertung der Angemessenheit des Drogengebrauchs im Zusammenhang mit der Erfüllung sozialer Verpflichtungen (wie Arbeit, Ausbildung, Freizeit, notwendige Formen der Selbstbelohnung) erfolgen. Diese Regulatorstruktur  führt möglicherweise zur Gebrauchskontrolle und zu bewussten Verhaltensarrangements  zwischen doch eher unterschiedlichen Lebenswelten (Drogen- und Normalkultur). Das Bedürfnis nach „Rausch-Genuss-Erfahrung“ wird so risikobewusst, genussbetont und regelorientiert befriedigt. Das Konzept „risflecting“ als Entwicklungspool für Rausch- und Risikokompetenz im Sinne einer kommunikativen Brücke zwischen der alltäglichen Vernunft und den (notwendigen) Risikobereichen zielt hier in die richtige Richtung (vgl. Koller 2002, S. 135). „Erst wenn Drogenkonsum in seiner Ambivalenz, als Chance und Risiko zugleich gesehen wird, eröffnen sich theoretisch und praktisch neue Möglichkeiten des gesellschaftlichen und individuellen Umgangs mit psychoaktiven Substanzen und damit auch für erzieherische Bemühungen zur Vermeidung des missbräuchlichen Konsums von Drogen durch Einzelne“ (Kappeler et al 1999, S. 345). Dies setzt allerdings voraus, dass Drogengebrauch nicht mehr als problematische Form der Lebensbewältigung, als lebensinkompetent, als Symptom bzw. Symbol für eine „gescheiterte Sozialisation“, für ein „Versagen der elterlichen und gesellschaftlichen Erziehung“, für „defizitäre und traumatische Kindheitserlebnisse“, für „psychische Fehlentwicklung“, für „abweichendes Verhalten“, „mit einem Wort, als Ausdruck der Zerrüttung von Personen und Verhältnissen, als Un-Ordnung“ (Kappeler et al 1999, S. 346) verstanden wird. Dies setzt weiterhin voraus, suchtpräventive Maßnahmen und Drogenhilfe ihrer bisher zugeschriebenen Funktion als symbolische „Verhinderungspolitik“ des Nicht-Gewollten, als massenloyale Erträglichkeitserzeugung, als Rettungsinstanz zur Befreiung von einem gesellschaftlichen Grundübel und als Wiederherstellungsinstanz von (illusionärer) Normalität und Ordnung zu entledigen.

Insofern plädiere ich dafür, den Begriff (Sucht-)prävention aufgrund des stets negativ-moralischen Beigeschmacks aufzugeben und statt dessen von einer akzeptanzorientierten, moderierenden Verbraucherbegleitung zu sprechen. Dies setzt die Akzeptanz des vorhandenen Bedürfnisses nach „Rausch-Genuss-Erfahrung“ und eine Umorientierung, dass das „Schöne und die Genüsse nicht als Belohnung für irgendwelche Anstrengungen und Kämpfe zu betrachten“ sind, sondern als der „eigentliche Sinn des Lebens“ (Ernst 1992, S. 154), voraus. Damit kann als Zielorientierung die selbsttätige Ermöglichung (nicht durch „Profi-Jugendliche“ gesteuert) einer genussfähigen, eigenverantwortlichen und selbstregulierenden Gebrauchskompetenz umschrieben werden, wobei das „Risiko“ des Misslingens einkalkuliert werden muss: Drogengebrauchs-Hasardeure und die dysfunktionale (und damit auch süchtige) Verwendung von allen Substanzen zur Veränderung des „normalen“ Wachzustandes wird es immer geben. Alles was lebensnotwendig und genussorientiert ist, birgt auch Risiken: „Unvernunft, Unvorsichtigkeit und Fahrlässigkeit“ (Schmidt-Semisch 1992, S. 156), das Dionysische wie das Apollinische gehört zum Menschsein und ist integraler Bestandteil gesellschaftlichen Lebens.

Hier wird keiner Verharmlosung oder gar einer Aufforderung zum Konsum das Wort geredet. Das Konzept einer genussfähigen Gebrauchskompetenz orientiert sich am konkreten Lebensraum von Gebrauchenden oder Gebrauchswilligen, d.h. richtet sich an diejenigen, die eine Affinität zum Gebrauch, eine „gebrauchswertbezogene Moral“ haben. Die anderen Jugendlichen und jungen Erwachsenen benötigen keine „Prävention“. Warum auch


4. Zukunftsperspektiven

Jedoch: Der weiterhin gültige öffentliche Wahrnehmungskokon des Schlechten, Gefährlichen, Risikoreichen, Bedrohlichen insbesondere bezüglich des Gebrauchs illegalisierter Substanzen verhindert eine derartige Umorientierung. Bedingt wird dies durch die Drogenverbotspolitik und damit durch die Konstruktion des Bösen schlechthin, nämlich „der“ Drogendealer, „das“ Rauschgift, „die“ organisierte Rauschgiftkriminalität, wobei die strafrechtliche und moralisch-präventive Bekämpfung stets das „Gute“ ist. „Das Drogenstrafrecht versammelt alle Fehlentwicklungen des modernen Strafrechts in wenigen Paragraphen und demonstriert mit seinen kontraproduktiven Auswirkungen die Herrschaft der Ideologie über die Empirie und des staatlichen Wunschdenkens über die Rationalität“ (Scheerer 2001, S. 235). Die Illegalisierung der Substanzen und Kriminalisierung der Konsumenten, das Vorherrschen von Drogenmythen lassen im Verbund mit der nicht beeinflussbaren Asymmetrie der Denk- und Handlungssysteme von Jugendlichen (Konsumenten) und „Präventions- und Risikoexperten“ eine kulturelle und selbstbestimmte Aneignung psychoaktiver Substanzen und damit eine Orientierung am individuellen Willen zur Souveränität gegenüber Drogen nicht zu. Somit wird die Umsetzung einer wirklich akzeptierenden Verbraucherbegleitung und die „kulturelle Emanzipation des Drogenkonsums als Teil einer genießenden Lebenspraxis“ (Kappeler 2001, S. 282) weiterhin verunmöglicht.

„Das Drogenproblem“ und damit die unterschiedlichen Spielarten präventiver Zugriffsweisen müssen in all ihrer affektiv und politisch notwendigen Irrationalität auch aus Gründen der Massenloyalitäts- und (sprechen wir es ruhig aus) Arbeitsplatzsicherung erhalten bleiben. Wir sind jedenfalls auf dem besten Wege, dass die Anzahl der Drogenhelfer, Suchtmediziner, Präventionsfachkräfte, Casemanager, Qualitätssicherer, Drogentherapeuten, Schadensbegrenzer, Drogenpolitiker, Drogenverwalter, Drogenforscher und Drogenverfolger die geschätzte Zahl der „Risikopersonen“ und Gebraucher illegalisierter Drogen bald übersteigt (oder schon überstiegen hat). Zudem sichert der Mythos der „Organisierten Rauschgiftkriminalität“ skandalisierungsmässig aufgebrüht als eine „Partisanenmacht, die den Staat von innen her vergiftet (Rauschgift), unterwandert, aushöhlt und zerstört“ (Böllinger 1999, S. 29) die repressiven und präventiven Bekämpfungsressourcen, hilft gar sie permanent auszuweiten und „vergiftet“ mediengerecht aufbereitet die „Köpfe“ der Bevölkerung. „Eine wahrhaft illustre internationale Gesellschaft von Strafverfolgern, Ministerialbeamten und Politikern hat sich gefunden, die Millionen Menschen beschäftigt und Milliardensummen ausgibt, um der so genannten internationalen Mafia den Garaus zu machen. Weil der Erfolg so mager ist, jagt ein Symposium das nächste“ (Roth 2000, S. 15).

Drogenpolitik als Regulierungspolitik eines besonders auch sichtbaren „sozialen Problems“ ist nun darauf gerichtet, diese Sichtbarkeit zu minimieren, um so den öffentlichen Problemdruck und damit die Möglichkeit einer öffentlichen Mobilisierung zu reduzieren. Der gesellschaftliche Drogenkult dreht sich weiter.

Nicht „die Droge“ an sich ist gefährlich, sondern gefährlich wird sie erst durch unangemessene Gebrauchsweisen und durch ihre gesellschaftliche Illegalisierung und damit auch Kriminalisierung der Konsumenten. Suchtpräventives Fixiertsein nur auf mögliche Gefährdungen, Problem- und Risikobezogenheit, auf negative Eigenschaften und Auswirkungen von allen psychoaktiv  wirkenden Substanzen, ohne auch nur die positiven, genussorientierten Momente des Konsums zu erwähnen, ist unglaubwürdig und zementiert die vorherrschende Doppelmoral. Notwendig ist eine Entdramatisierung und Entemotionalisierung der gesamten Drogen- und Suchtdiskussion, der Verzicht auf hysterische und insbesondere strafrechtlich bezogene Reaktionsweisen, das Verlassen des moralinen Melting Pots präventiver Zugriffsweisen. Durch Entdramatisierung und einer pragmatisch-realitätsgerechten Substanzenaufklärung wäre ein erster Schritt in Richtung „Normalisierung“ im Umgang mit psychoaktiven Substanzen getan. „Der Drogenkonsum wäre sozusagen umgeben von alltäglichen Verhaltensregeln und nicht von Sonderregeln, die mit der Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlich abweichenden Gruppe zu tun haben. Dies entspricht der ziemlich normalen Tendenz der Menschen, Verhalten so zu regeln, dass es den größtmöglichen Nutzen oder das größtmögliche Vergnügen bringt. Und wer möchte für sein größtmögliches Vergnügen einen zu hohen Preis bezahlen, d.h. Schaden nehmen“ (Cohen 1992, S. 51 –52).

„Drogen-Kultur ist Zugang und Zurückhaltung, ist Selbsterweiterung und Selbstbegrenzung zugleich“, ist  „Grenzgang, nicht Auswanderung…. Durch ihre innere Ordnung von Rhythmus und Ritual vermag eine Drogen-Kultur ihren Mitgliedern Orientierung und Halt zu geben: kognitive Orientierung, indem sie Kenntnisse über Wirkungsweisen, Vorzüge und Nachteile der Drogen vermittelt, die aus immer erneut bestätigter Erfahrung stammen; affektive Orientierung, indem sie die Droge achten lehrt und uns so vor falscher Angst und Faszination, vor Anbetung und Verteufelung gleichermaßen bewahrt; eine Orientierung schließlich auch für unser Handeln, weil sie uns erfahrungsbewährte Regeln an die Hand gibt, auf welche Weise die glücklichen Seiten einer Droge genossen und ihre unglücklichen vermieden werden können“ (Marzahn 1994, S. 83-84).


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