Tuerkei

Türkei*


Zeitlich befristete Substitutionsbehandlung für Urlaubsreisende:

im Regelfall
nicht möglich

 

Mitnahme von Methadon, Buprenorphin oder Morphin: möglich

 Die Einfuhr von Methadon, Buprenorphin und Morphin in die Türkei zum persönlichen Gebrauch ist in einer für bis zu 15 Tagen ausreichenden Menge gestattet (= 15 Tagesdosen). Wichtig ist die Mitfuhr einer ärztlichen Bescheinigung. Die Angaben sollten denen des sog. Schengen-Formulars entsprechen, ergänzt um den genauen Reisezeitraum (Ankunfts- und Rückreisedatum) und die Reisepass-Nummer. 

Die Bescheinigung sollte bei der Einreise beim Zoll vorgelegt werden, wobei der Zoll  Ein- und Ausreisedatum sowie die Passdaten an die für Betäubungsmittel zuständigen Behörden in der Türkei übermittelt. Erfahrungsgemäß finden aber auf türkischen Flughäfen, besonders in Tourismusgebieten, bei der Einreise nur sehr selten intensive Zollkontrollen statt.

Kontaktadressen:

Botschaft der Republik Türkei
Abteilung für Finanzen und Zollwesen
Rungestr. 9
D-10179 Berlin
Fon: +49 (0)30 275850

Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen
erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon:  +49 (0)251-60123 oder +49 (0)2571 582765
Fax: +49 (0)251 666580
Email: INDROeV@t-online.de

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* INDRO e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen.

(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet am 05.02.2019)