Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: möglich In Spanien gibt es in über 450 Orten Substitutionsambulanzen, deren Kontaktadressen fast alle im Internet zu finden sind. Mitgabedosen (take homes) sind für stabile Patient*innen möglich. Der behandelnde Arzt im Heimatland kann direkt Kontakt mit einer spanischen Substitutionsambulanz aufnehmen. Bei Anmeldung eines/r Patienten/in zur Weiterbehandlung sollten die folgenden Angaben gemacht werden (telefonisch oder per Fax): Urlaubs-/Aufenthaltsort des/r Patienten/in, der/die eine Weiterbehandlung benötigt; Personaldaten des/r Patienten/in; tägliche Dosis des Substitutionsmittels in mg und Anzahl der Take-Home-Gaben; genaue Ankunfts- und Abreisedaten; Anschrift des behandelnden Arztes mit Telefon- und Faxnummer. Ein Muster zur Anfrage bei einer Vergabestelle wegen Weiterbehandlung erhalten Sie HIER. Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich Einreisende aus den Unterzeichnerstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens Art. 75, dazu zählt auch Deutschland, müssen zur legalen Mitnahme des Substitutionsmittels nach Spanien das sog. „Schengen-Formular“ mit sich führen (in Deutschland zu beziehen über die Bundesopiumstelle), Reisende aus anderen Staaten eine ärztliche Bescheinigung ( MUSTER für einen Arztbrief). Kontaktadressen und Informationshinweise: Die Kontaktadressen aller regionalen Gesundheitsbehörden und fast aller Substitutionsambulanzen (CADs) stehen im Internet über den vom spanischen Innenministerium bereit gestellten Plan Nacional Sobre Drogas zur Verfügung. Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
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