Nutzervereinbarung

Vereinbarung zwischen dem INDRO e.V. und den NutzerInnen des Drogenkonsumraumes

  1. Hiermit versichere ich, den Drogenkonsumraum ausschließlich zum Zwecke des Drogenkonsums zu benutzen, mich den Anweisungen des Personals zu fügen und die Hausordnung zu beachten.
  2. Mit der Unterschrift versichere ich:
    – das 18. Lebensjahr vollendet zu haben,
    – drogenabhängig zu sein.
  3. Es ist mir bekannt, dass ich Drogen nur zum umgehenden Eigengebrauch mit mir führen und gemäß der Rechtsverordnung des Landes NRW nur „Opiate, Kokain, Amphetamine oder deren Derivate sowie Benzodiazepine“ im Konsumraum konsumieren darf.
  4. Verboten sind:
    – der Handel, die Weitergabe und das Teilen von Drogen,
    – die gegenseitige Hilfe beim Konsum,
    – Essen, Trinken und Rauchen.
  5. Generell gilt:
    – Im Konsumraum dürfen nur die eigenen Drogen konsumiert werden.
    – Nur das von INDRO bereitgestellte Material darf benutzt werden.

Verstöße gegen die Benutzungsregeln des Konsumraums können zum sofortigen und eventuell auch zum dauerhaften Hausverbot führen.

Name: ………………………………………..

Münster, den ……………………………

Unterschrift ……………………………..


Die oben abgebildete Vereinbarung müssen die NutzerInnen des Drogenkonsumraumes nach einem im Warteraum stattfindenden Eingangsgespräch mit unserem Personal und vor Betreten und Nutzung des Drogenkonsumraumes unterzeichnen. Nach Beendigung des Konsumvorgangs und Verlassen des Drogenkonsumraumes wird diese Vereinbarung sofort wieder vernichtet. Es finden keine Ausweiskontrollen statt. Die Anonymität der NutzerInnen bleibt somit gewahrt.