Niederlande
Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: möglich
Die Weiterbehandlung ausländischer Substitutionspatienten ist während ihres Aufenthaltes in den Niederlanden möglich. Leider verfügen wir aktuell über keine Kontaktadressen.
Einfuhr: möglich
Patienten müssen eine von einem niederländischen Konsulat oder einer niederländischen Botschaft abgestempelte/beglaubigte ärztliche Bescheinigung mit sich führen. Patienten aus Unterzeichnerstaaten des Artikels 75 des Schengener Durchführungsabkommens benötigen eine „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens -“ („Certification to carry drugs and/or psychotropic substances for treatment purposes – Schengen Implementing Convention, Article 75″ form). Mit diesem Formular ist die Einfuhr einer bis zu 30 Tagen zum Eigengebrauch benötigten Menge des jeweiligen Substitutionsmittels möglich.
Kontaktadressen: zur Zeit leider keine vorhanden
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen
erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 251-60123
Fax: +49 251-666580
Email:
INDROeV@t-online.de
(Letzte Änderungen am 11.02.2020)