Neukaledonien

Neukaledonien*

Neukaledonien ist ein französisches Überseegebiet im Südpazifik. Die Regelungen des Schengener Abkommens gelten dort jedoch nicht.


Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: noch keine Infos vorhanden

Im Bedarfsfall bitte die Gesundheitsdirektion kontaktieren (siehe Kontaktadresse).


Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich

Substitutionsmittel und andere ärztlich verordnete Opioide dürfen nach Neukaledonien in einer Menge von bis zu 30 Tagesdosen eingeführt werden.  Erforderlich ist eine ärztliche Bescheinigung in französischer oder englischer Sprache, die vom für den Wohnort im Heimatland zuständigen Gesundheitsamt (Amtsapotheker/Amtsarzt) beglaubigt ist.
Die Bundesopiumstelle stellt dafür im Internet ein MUSTER für einen entsprechenden Arztbrief zur Verfügung. Darüber hinaus müssen Reisende eine Kopie des Originalrezeptes mit sich führen.

Kontaktadresse:

Direction des Affaires Sanitaires et Sociales
Service de Santé Publique
7 Avenue Paul Doumer
B.P. M2
98849 Noumea cedex
Nouvelle-Calédonie
Fon: ++687 243700
Fax: ++687 243733
Email
Web: https://dass.gouv.nc


Bitte teilen Sie uns Korrekturen oder Ergänzungen mit:

Internationale Koordinations- und
Informationsstelle für Auslandsreisen
von Substitutionspatienten
c/o INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 (0)251-60123
Fax: +49 (0)251-666580
Email

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* INDRO e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen

(Info zuletzt aktualisiert am 24.12.2023)