Cabo Verde*
Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich
Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich
Die Mitnahme/Einfuhr von Substitutionsmitteln zum persönlichen Gebrauch ist möglich.
Laut schriftlicher Auskunft der Botschaft von Cabo Verde in Berlin müssen sich mit Substitutionsmitteln Reisende (gilt auch für Schmerzpatienten) von der Botschaft eine Deklaration ausstellen lassen, die bei der Einreise nach Cabo Verde mitgeführt werden muss.
Hierfür müssen der Botschaft folgende Dokumente/Informationen eingereicht werden:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Wohnanschrift
- Ehestand
- Datum des Hin- und Rückflugs
- Rezept mit Datum der Ausstellung und Name des Medikamentes (wir empfehlen einen Arztbrief plus Rezeptkopie)
- Nachweis über die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € (Kopie des Überweisungsträgers oder Online-Ausdruckes). Die Bankverbindung der Botschaft ist auf dem Website der Botschaft angegeben, aktuell HIER.
Wichtig: Diese Regelung gilt für Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland. Einwohner anderer Staaten müssen bei der für ihr Land zuständigen Botschaft von Cabo Verde anfragen, ob das beschriebene Verfahren auch dort angewandt wird oder ob andere Regularien gelten.
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen/Erfahrungsberichte erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 (0)251-60123 oder 02571-582765
Fax: +49 (0)251-666580
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* INDRO e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen.
(Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 20.03.2024)