Marokko

Marokko*

Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: möglich

Eine Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln ist in großen Städten möglich: Liste

Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich

Reisende die Substitutionsmittel zum Eigengebrauch nach Marokko mitnehmen möchten, müssen beim dortigen Gesundheitsministerium (siehe Kontaktadressen) eine Einfuhrgenehmigung beantragen, und zwar die Reisenden selbst und nicht ihre behandelnden Ärzte/Ärztinnen. Eingereicht werden muss eine von der für den Wohn- oder Praxis-/Ambulanzsitz zuständigen Gesundheitsbehörde beglaubigte ärztliche Bescheinigung.
 

Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate von Marokko

Ministry of Health and Social Welfare
Pharmacy and Pharmaceuticals Directorate
Pharmacy Division
Narcotics Drug Service
Fon: ++212 537 6822 89 oder ++212 537 7706 45
Fax: ++212 537 6819 31
Email und Email


Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 251-60123 
Fax: +49 251-666580
Email

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* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

(Seite zuletzt aktualisiert am 10.07.2024)