Tuerkei

Türkei*

Weiterführung einer Substitutionsbehandlung während des Aufenthaltes: in der Regel nicht möglich

Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich

Methadon: Darf laut schriftlicher Mitteilung der Botschaft der Türkei in Berlin vom 12. Juli 2024 unter Verwendung DIESES FORMULARS in einer Menge von bis zu 15 Tagesdosen mitgeführt werden. Informationen auf anderen, teils auch behördlichen Webseiten in Deutschland (Beispiel: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Stand: 12.07.2024),
die einen Hinweis auf ein Einfuhrverbot bezüglich Methadon beinhalten, sind folglich unzutreffend!

Morphin und Buprenorphin: Dürfen unter Verwendung des Schengenformulars mitgeführt werden.
Reisende aus Nicht-Schengen-Unterzeichnerstaaten müssen DIESES FORMULAR verwenden.

Für alle mitgeführten Substitutionsmittel gilt:
– Die Zahl der mitgeführten Tagesdosen darf die Anzahl der Urlaubstage nicht überschreiten (= keine „Reservedosen“)
– Die mitgeführten Substitutionsmittel müssen bei der Einreise in die Türkei durch Vorlage eines der oben genannten Dokumente
UND einer Kopie des Originalrezeptes beim Zoll angemeldet werden.

Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate der Republik Türkei


Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 251-60123 
Fax: +49 251-666580
Email

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* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

(Seite zuletzt aktualisiert am 12.07.2024)