Polen
Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: möglich
In Polen besteht keine flächendeckende Versorgungsstruktur. Kontaktadressen von Substitutionsbehandlungseinrichtungen: HIER
Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich
Reisende aus Schengen-Unterzeichnerstaaten, die ihre ärztlich verordneten Substitutionsmittel zum Eigengebrauch nach Polen mitnehmen möchten, müssen das sog. „Schengen-Formular“ mit sich führen, Reisende aus Nicht-Schengenstaaten
eine ärztliche Bescheinigung (Muster: HIER klicken). Die Höchsteinfuhrmenge darf 30-Tagesrationen nicht überschreiten.
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 (0)251-60123
Fax: +49 (0)251-666580
Email
(Info zuletzt aktualisiert am 13.12.2023)
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