Griechenland

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Weiterbehandlung mit Methadon/Buprenorphin: möglich

Aktuell (Februar 2016) gibt es 59 Substitutionsambulanzen in Griechenland, von denen 11 Methadonbehandlung anbieten. Allerdings befinden sich die Methadonambulanzen ausschließlich in Athen und Thessaloniki (Salonica). Substitutionstherapie mit Buprenorphin gibt es in Athen, Thessaloniki (Salonica), Patras, Alexandroupolis, Veroia, Volos, Kavala, Katerini, Corfu, Komotini, Larissa, Preveza, Agrinio, Herakleio (Kreta), Retymno (Kreta), Chania (Kreta), Kalamata, Leivadia, Chalkida und auf Rhodos. Ambulanzen in weiteren Landesteilen sind in Planung.

Procedere zur Einleitung einer Weiterdosierung/-behandlung:

1. Die Patienten (oder ihre gesetzlichen Vertreter) müssen bei einem der beiden Aufnahmezentren (Athen oder Thessaloniki) einen Antrag auf Weiterbehandlung stellen – eine Weiterbehandlung kann nicht direkt über eine Ambulanz am Reisezielort eingeleitet werden. Es muss angegeben werden, ob während des Aufenthaltes in Griechenland Methadon oder Buprenorphin benötigt wird. Ferner müssen das Einreise- und Ausreisedatum angegeben werden. Der Antrag muss eingereicht werden bei:

 

 

Athens
Admission, Information and Orientation Centre (KYEP)
3rd Septemvriou 21 str.
104 32, Athens
Greece
Phone: ++302105201985 or ++302105200391
Fax: ++302105229224
Email: yyae@okana.gr 

oder 

Thessaloniki
Admission, Information and Orientation Centre (KYEPTH)
Anagenisseos 44A str.
546 27, Thessaloniki (Salonica)
Greece
Phone:
++302310566134 or ++302310566135
Fax: ++302310525348
Email: kyepthes@okana.gr

2. Zusammen mit diesem Antrag muss eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes im Heimatland des Patienten eingereicht werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass sich der Patient tatsächlich in einer Substitutionsbehandlung befindet. Die ärztliche Bescheinigung muss ferner Angaben darüber enthalten, wie lange sich der Patient bereits in Behandlung befindet, welches Medikament er bekommt und mit welcher Tagesdosis und, im Bedarfsfall, andere wichtige medizinische Informationen.

3. Die ärztliche Bescheinigung muss im Original eingereicht werden mit aktuellem Datum. Die ärztliche Bescheinigung muss entweder vom zuständigen Gesundheitsamt am Heimatort des Patienten oder einer griechischen Botschaft oder einem griechischen Konsulat beglaubigt werden. Sollte sich ein Patient bei Antragstellung bereits in Griechenland befinden, muss die Authentizität der Unterschrift des Arztes von der deutschen Botschaft in Athen oder einem deutschen Konsulat in Griechenland oder vom griechischen Außenministerium bestätigt werden.

4. Ist die ärztliche Bescheinigung in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst, ist keine förmliche Übersetzung erforderlich. Bescheinigungen in anderen Sprachen müssen in zertifizierter Übersetzung eingereicht werden.

5. Die eingereichten Dokumente werden innerhalb von drei Tagen geprüft und die Weitervermittlungsunterlagen vom Generaldirektor von OKANA (Greek Organization Against Drugs) unterzeichnet.

6. Der Patient wird danach über den Entscheid informiert Ambulanz die Weiterbehandlung übernehmen wird. Wir raten dringend dazu, Anträge mindestens einen Monat vor einer geplanten Reise nach Griechenland einzureichen.

7. Eine Weiterdosierung/-behandlung ist für die Dauer von bis zu einem Monat möglich. Sie kann um einen Monat verlängert werden, allerdings müssen Patienten dann erneut einen Antrag stellen.

8. Patienten aus der Europäischen Union müssen besondere Schritte unternehmen, wenn sie dauerhaft unter Substitutionsbehandlung in Griechenland bleiben möchten (weitere Informationen hierzu über Kontaktaufnahme mit OKANA).


Einfuhr von Methadon/Buprenorphin: möglich

Reisende aus Schengen-Unterzeichnerstaaten (z.Z. Dänemark, Deutschland, Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien) müssen das sog. Schengenformular mit sich führen, Reisende aus Nicht-Schengen-Staaten eine ärztliche Bescheinigung.

 


Kontaktadressen:

 

 


Konstantinos Kokkolis, Psychiatrist
Scientific Director of Programmes Implementation
Greek Organization Against Drugs, OKANA
Office: Averof 21 str.
10433, Athens, Greece

Fon: ++30
210 8898311


Fax: 
 ++30
210 8898239


Email: 
 okana_programs@okana.gr


Dr. Costas Gasgalidis
,
Psychiatrist
Greek Organization Against Drugs, OKANA
Coordination Service of Northen Greece
Anagenisseos 44A str., 546 27, Thessaloniki (Salonica), Greece
Fon: ++302310545336
Fax: ++30
2310545352
Email: 
syntonbe@okana.gr

 

 

 

 


Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen
erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 251-60123 oder +49 2571-582765
Fax: +49 251-666580
Email:
INDROeV@t-online.de


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(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet am 05.02.2016)