Methadon: Reiseregularien Großbritannien

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)*

Für die Einreise nach Großbritannien (Vereinigtes Königreich: England, Schottland, Wales, Nordirland) muss eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorization – ETA) beantragt werden. Alle wichtigen Infos hierzu: HIER.


Weiterbehandlung mit Methadon und anderen Opioiden:
möglich

Substitutionsbehandlungen werden in Großbritannien von niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen (general practitioners = GPs) und spezialisierten Klinikambulanzen durchgeführt. Diese können auch die Weiterbehandlung ausländischer Patienten und Patientinnen übernehmen. Erforderlich ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung mit detaillierten Angaben zur Person des Patienten/der Patientin und genauen Informationen zum Behandlungsplan (tägliche Dosis des Medikamentes in mg, Zubereitungsform, Mitgaberegelung) und bisherigen Behandlungsverlauf. Da jede Verschreibung von der klinischen Bewertung eines Klinik- oder Allgemeinarztes abhängt, d.h. gegebenenfalls auch abgelehnt werden kann, und es häufig lange Wartelisten gibt, raten wir dringend, dass sich die behandelnden Hausärzte und Hausärztinnen  rechtzeitig vor Reiseantritt mit in Frage kommenden britischen Kollegen und Kolleginnen in Verbindung setzen, um die Behandlungsmodalitäten abzustimmen (Take-Home-Gaben sind möglich). Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass ausländische Patienten und Patientinnen ihre Weiterbehandlung in der Regel nicht kostenlos über den Nationalen Gesundheitsdienst (NHS = National Health Service), sondern nur per Privatrezept erhalten (Rezeptkosten und Kosten der ärztlichen Konsultation erfragen). Es ist also anzuraten, mit der jeweiligen Krankenkasse in Deutschland abzuklären, ob diese die Kosten gegen Vorlage der Rechnung(en) zurückerstattet. Es stehen mehrere Internetressourcen zum Auffinden einer geeigneten Vergabestelle zur Verfügung (siehe unten). 


Einfuhr von Methadon und anderen Opioiden:
gestattet

Substitutionsmittel dürfen zusammen mit einer englischsprachigen ärztlichen Bescheinigung ohne Beantragung einer Einfuhrgenehmigung nach Großbritannien zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, sofern sie nicht Schedule I zugeordnet sind. Ausführliche Infos zur Medikamenteneinfuhr nach Großbritannien: HIER. Welchem Schedule einzelne Substanzen zugeordnet sind, erfahren sie: HIER

 

Kontaktadressen zur Ermittlung von Weiterbehandlungsmöglichkeiten:

Schottland:

Scottish Drug Services Directory


England:

Find drug and alcohol support near you | FRANK

DrugScope Helpfinder


Wales:

Wales Drug and Alcohol Helpline


Nordirland:

Drug and Alcohol Directories of Services


Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 (0) 2571-582765
Fax: +49 (0)251-666580
E-Mail

(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet am 12.05.2026)

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