Methadon: Reiseregularien Großbritannien

Großbritannien

Weiterbehandlung mit Methadon und Buprenorphin: möglich

Methadon- und Buprenorphinbehandlungen werden in Großbritannien von niedergelassenen Ärzten (general practitioners = GPs), spezialisierten Kliniken (Drug Dependency Clinics) und Drogenhilfediensten (Drug Services) durchgeführt. Diese können auch die Weiterbehandlung ausländischer Methadon-/Buprenorphinpatienten übernehmen. Erforderlich ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung mit detaillierten Angaben zur Person des Patienten und genauen Informationen zum Behandlungsplan (tägliche Methadon-/Buprenorphindosis in mg, Zubereitungsform, Mitgaberegelung) und bisherigen Behandlungsverlauf. Da jede Verschreibung von der klinischen Bewertung eines Klinik- oder Allgemeinarztes abhängt, d.h. gegebenenfalls auch abgelehnt werden kann, und es häufig lange Wartelisten gibt, raten wir dringend, dass sich der Hausarzt des Patienten rechtzeitig vor Reiseantritt mit einem britischen Kollegen in Verbindung setzt, um die Behandlungsmodalitäten abzustimmen (Take-Home-Gaben sind möglich). Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass ausländische Methadon-/Buprenorphinpatienten ihre Weiterbehandlung in der Regel nicht kostenlos über den Nationalen Gesundheitsdienst (NHS = National Health Service), sondern nur per Privatrezept über niedergelassene Ärzte erhalten (Rezeptkosten und Kosten der ärztlichen Konsultation). Es ist also anzuraten, mit der jeweiligen Krankenkasse in Deutschland abzuklären, ob diese die Kosten gegen Vorlage der Rechnung(en) zurückerstattet. Es stehen mehrere Internetressourcen zur Verfügung. Sollten beim Finden eines geeigneten Arztes oder einer anderen geeigneten Vergabestelle Probleme auftauchen, kann auch die Hilfe der Alliance in Anspruch genommen werden.


Einfuhr von Methadon und Buprenorphin:
gestattet

Gemäß Verlautbarung des Drug Licensing Teams des Britischen Innenministeriums dürfen seit dem 1. Januar 2008 Substitutionsmittel ohne Beantragung einer Einfuhrgenehmigung nach Großbritannien zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Reisedauer höchstens 3 Monate
2. Mitfuhr des jeweiligen Substitutionsmittels in Originalverpackung
3. Mitnahme des Substitutionsmittels im Handgepäck
4. Mitfuhr einer ärztlichen Bescheinigung (Muster HIER)


Eine Sondereinfuhrgenehmigung ist erst erforderlich, wenn die Reisedauer mehr als 3 Monate beträgt. Da die nationalen Regelwerke der Länder, in denen Substitutionsbehandlungen zugelassen sind, ohnehin in der Regel keine Mitgabe von Substitutionsmitteln über 30 Tage hinaus gestatten, kommt diese Möglichkeit für Substitutionspatienten gar nicht in Betracht. Zur Info hier dennoch das erforderliche Antragsformular, da wir gelegentlich auch Anfragen bezüglich der Mitnahme von Medikamenten zur Behandlung von ADHS erhalten: HIER.

Ausführliche Infos zur Medikamenteneinfuhr nach Großbritannien:

 


www.gov.uk/travelling-controlled-drugs


Kontaktadressen*:

The Alliance
Fon: +44 (0)20 7299 4304

Wales Drug and
Alcohol Helpline
Fon: +44 (0)1978 366 206


Internetressourcen Behandlungs- und Beratungszentren:

UK:


TalktoFrank


UK Drug Rehab


Schottland:


Scottish Drug Services Directory


England:



DrugScope Helpfinder


Wales:


Welsh Assembly Government (Zugriff über „Locations“)


Wales Drug and Alcohol Helpline

Nordirland:


Drugsalcohol.info Website

Andere:

Drug Action
Teams in Großbritannien: Drug Action Team Contacts

Euro-Methwork:
Methadone Assistance Point


*Das Plus-Zeichen muß durch die jeweils geltende Auslandsvorwahl-Nummer ergänzt werden.


Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 (0)251-60123 oder 02571-582765
Fax: +49 (0)251-666580
 
E-Mail

(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet am 18.08.2009)