Kenia
Weiterbehandlung:
nicht möglich
Einfuhr: möglich
Reisende, die Methadon zum persönlichen Gebrauch nach Kenia mitnehmen möchten, müssen bei der zuständigen Abteilung des Gesundheitsministeriums (Department of Medical Services) eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Dem Antrag müssen beigefügt werden: 1. eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mit der medizinischen Vorgeschichte, 2. die Kontaktadresse von einem Arzt in Kenia, der die Behandlung überwachen soll (!). Die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen erfolgt unter Beteiligung der Einwanderungsbehörde. Wir weisen allerdings darauf hin, daß bis heute noch keinerlei Erfahrungen darüber vorliegen , wie lange die Bearbeitung eines Antrages dauern und ob tatsächlich eine Einfuhrgenehmigung erteilt würde. Es ist zudem ungewiß, wie die Einwanderungs- und Sicherheitsbehörden, selbst bei positiver Bewertung durch das Gesundheitsministerium, reagieren würden. Wir raten deshalb dringend, sich im Bedarfsfall am besten bereits 6 Monate vor einer geplanten Reise mit der kenianischen Botschaft in Verbindung zu setzen.
Kontaktadressen*:
Botschaft der Republik Kenia
Konsularabteilung
Villichgasse 17
53177 Bonn
Fon: (0228) 935800
Fax: (0228) 9358050
Ministry of Health
Department of Medical Services
P.O. Box 30016
Nairobi
Kenia
Fon: +254 2 717077
Fax: +254 2 715239
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*Das Plus-Zeichen muß durch die jeweils geltende Auslandsvorwahl-Nummer ergänzt werden.
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 251-60123 or 234577
Fax: +49 251-234577 or 666580
Email: indro@muenster.net
(Info zuletzt aktualisiert am 29.08.1998)