Kenia*
Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich
Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich
Erforderlich ist die Mitfuhr eines gültigen Rezeptes, das bei der Einreise dem Zoll vorgelegt werden muss. Wir empfehlen: Mitnahme eines Arztbriefes in englischer Sprache und einer Kopie des Originalrezeptes.
Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate von Kenia
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 251-60123
Fax: +49 251-666580
Email
* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
(Seite zuletzt aktualisiert am 06.03.2024)