Kenia*
Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich
Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich
Substitutionsmittel dürfen in einer Höchstmenge von 30 Tagesdosen nach Kenia zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Erforderlich ist die Mitfuhr eines gültigen Rezeptes, das bei der Einreise dem Zoll vorgelegt werden muss. Wir empfehlen: Mitnahme eines Arztbriefes in englischer Sprache und einer Kopie des Originalrezeptes.
Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate von Kenia
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 251-60123
Fax: +49 251-666580
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* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
(Seite zuletzt aktualisiert am 16.04.2025)