Kenia

Kenia*

Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich

Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich

Erforderlich ist die Mitfuhr eines gültigen Rezeptes, das bei der Einreise dem Zoll vorgelegt werden muss. Wir empfehlen: Mitnahme eines Arztbriefes in englischer Sprache und einer Kopie des Originalrezeptes.

Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate von Kenia


Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 251-60123 
Fax: +49 251-666580
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* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

(Seite zuletzt aktualisiert am 06.03.2024)