Indonesien
Weiterbehandlung mit Methadon/Buprenorphin: möglich
Leider verfügen wir zur Zeit über keine Kontaktadressen von Substitutionsambulanzen in Indonesien. Wer aktuelle Infos vorliegen hat: Bitte melden!
Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich
Die Einfuhr von Substitutionsmitteln nach Indonesien ist in einer Menge von bis zu 30 Tagesdosen gestattet, wenn eine englischsprachige Bescheinigung des behandelnden Arztes mitgeführt wird. Diese Bescheinigung muss vom für den Wohnort des Patienten/der Patientin zuständigen Gesundheitsamt (in der Regel Amtsapotheker/in) per Unterschrift und Amtsstempel beglaubigt werden. Wir empfehlen die Verwendung des auf den Webseiten der Bundesopiumstelle downloadbaren Musterformulars: HIER. Zusätzlich wird die Mitfuhr eines ärztlichen Rezeptes erwartet (in der Apotheke eine Kopie des Originalrezeptes anfertigen und dieses von der Apotheke abstempeln und signieren lassen). Für die Mitfuhr opioidhaltiger Medikamente muss zudem eine Zollerklärung abgegeben werden, die „Customs Declaration (BC 2.2)“: Zugang: HIER
Kontaktadressen: Botschaften und Konsulate der Republik Indonesien
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 (0)251-60123 oder +49 (0)2571-582765
Fax: +49 251-666580
Email: INDROeV@t-online.de
(Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 28.02.2024)