Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: möglich In den meisten größeren Städten gibt es Substitutionsambulanzen/spezialisierte Behandlungszentren. In kleineren Ortschaften kann die Einnahme oder der Erhalt von Take-Home-Gaben von Methadon oder Buprenorphin auch in Apotheken erfolgen. Substitutionspatienten müssen aber zunächst bei der zum Aufenthaltsort nächstgelegenen Substitutionsambulanz wegen benötigter Weiterdosierung angemeldet werden und sich zumindest einmal dort vorstellen, um ein gültiges Rezept ausgestellt zu bekommen. Die Kontaktdaten aller Substitutionsambulanzen stehen im Internet zur Verfügung (s.u.). Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich Einreisende aus den Unterzeichnerstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens Art. 75, dazu zählt auch Deutschland, müssen zur legalen Mitnahme ihres Substitutionsmittels nach Frankreich das sog. „Schengen-Formular“ mit sich führen (in Deutschland zu beziehen über die Bundesopiumstelle), Reisende aus anderen Staaten eine ärztliche Bescheinigung.
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