Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: eventuell möglich Methadon: In Finnland gibt es nach unserem Kenntnisstand nur ein streng limitiertes Methadonprogramm für HIV-infizierte/AIDS-erkrankte Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich Einreisende aus den Unterzeichnerstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens Art. 75, dazu zählt auch Deutschland, müssen zur legalen Mitnahme ihres Substitutionsmittels (Methadon/Polamidon, Buprenorphin, Codein, Morphin) nach Finnland das sog. „Schengen-Formular“ mit sich führen (in Deutschland zu beziehen über die Bundesopiumstelle), Reisende aus anderen Staaten eine ärztliche Bescheinigung. Kontaktadressen und Informationshinweise**: Botschaft der Republik Finnland Impfempfehlungen und Impfvorschriften Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes ___________________________________________________________________________________________________________________
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Internationale Koordinations- und |
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