Finnland






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Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: eventuell möglich

Methadon: In Finnland gibt es nach unserem Kenntnisstand nur ein streng limitiertes Methadonprogramm für HIV-infizierte/AIDS-erkrankte
Opiatabhängige. Eine Weiterbehandlung ausländischer Patienten ist möglich. Buprenorphin: Buprenorphin ist zur Substitutionsbehandlung zugelassen. Ob eine Weiterbehandlung mit Buprenorphin möglich ist, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Eine flächendeckende Versorgungsstruktur besteht nicht.

Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich

Einreisende aus den Unterzeichnerstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens Art. 75, dazu zählt auch Deutschland, müssen zur legalen Mitnahme ihres Substitutionsmittels (Methadon/Polamidon, Buprenorphin, Codein, Morphin) nach Finnland das sog. „Schengen-Formular“ mit sich führen (in Deutschland zu beziehen über die Bundesopiumstelle), Reisende aus anderen Staaten eine ärztliche Bescheinigung.

Kontaktadressen und Informationshinweise**:

Botschaft der Republik Finnland
Rauchstr. 1
10787 Berlin
Fon: 030-505030
Fax: 030-50503333
Email: info.berlin@formin.fi
Web: www.finnland/de/de/

Impfempfehlungen und Impfvorschriften

Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

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* INDRO e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen


(Info zuletzt aktualisiert am 14.06.2007)


Bitte teilen Sie
uns Korrekturen oder Ergänzungen mit:

Internationale Koordinations- und
Informationsstelle für Auslandsreisen
von Substitutionspatienten
c/o INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 (0)251-60123 oder -234577
Fax: +49 (0)251-2807687 oder -666580
Email:
INDROeV@t-online.de