Frankreich*
Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: möglich
In den meisten größeren Städten gibt es Substitutionsambulanzen, die auch eine Weiterbehandlung in kleineren Ortschaften vermitteln können.
Die Kontaktdaten aller Substitutionsambulanzen stehen im Internet zur Verfügung (s.u.).
Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich
Einreisende aus den Unterzeichnerstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens Art. 75, dazu zählt auch Deutschland, sollten zur legalen Mitnahme ihres Substitutionsmittels nach Frankreich das sog. „Schengen-Formular“ mit sich führen oder eine Kopie des Originalrezeptes. Reisende aus anderen Staaten eine ärztliche Bescheinigung oder eine Rezeptkopie.
Kontaktadressen:
Die Kontaktdaten von Substitutionsambulanzen können im Internet abgerufen werden über die Seiten des drogues-info-service: HIER
In der Suchmaske müssen die zum Reisezielort zugehörige Region oder das Département angegeben werden.
Bei „Type de structure“ wählt man „Unité méthadone“ aus, und bei „Activité“ wählt man „Substitution“.
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen/Erfahrungsberichte erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 (0)251-60123 oder 02571-582765
Fax: +49 (0)251-666580
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* INDRO e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen
(Info zuletzt aktualisiert am 06.07.2024)