Côte d’Ivoire*
Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich
Einfuhr von Substitutionsmitteln zum persönlichen Gebrauch: möglich
Die Einfuhr von Substitutionsmitteln ist erlaubt, allerdings nur in einer Höchstmenge von bis zu 7 Tagesdosen! Reisende müssen einen Arztbrief mit sich führen, der von der für ihren Wohnsitz im Heimatland zuständigen Gsundheitsbehörde beglaubigt sein muss. Zudem müssen sie sich eine Kopie des Originalrezeptes ausstellen lassen. Die Dokumente müssen bei der Einreise dem Zoll vorgelegt werden.
Kontaktadresse: Botschaften oder Konsulate von Côte d’Ivoire
Ergänzungen/Korrekturen an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
48155 Münster
Germany
Fon: +49 (0)251-60123 or +49 2571-582765
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* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
(Seite zuletzt aktualisiert am 16.04.2025)