Costa Rica
Weiterbehandlung mit Opioiden: nicht möglich
Nach offizieller Darstellung nicht möglich.
Einfuhr von Opioiden: möglich
Mit Opioiden nach Costa Rica einreisende Personen müssen eine in spanischer Sprache abgefasste ärztliche Bescheinigung mit sich führen, in der von der behandelnden Praxis/Ambulanz die Krankheit und das einzunehmende Medikament beschrieben werden. Wir empfehlen die Anfertigung einer ärztlichen Bescheinigung nach einem von der deutschen Bundesopiumstelle zur Verfügung gestellten Muster. Dort können unter Punkt „D“ bei „Remarks“ Angaben zum Grund der Medikamentenverschreibung eingefügt werden. Das Musterformular findet sich HIER.
Zusätzlich zum Arztbrief muss ein Rezept mitgeführt werden. Da Originalrezepte nicht bei Patienten und Patientinnen verbleiben, schlagen wir die Mitnahme einer Rezeptkopie vor, die noch einmal von der ausgebenden Apotheke abgestempelt und signiert wird. Die Medikamente müssen in Originalverpackung (Tabletten) oder mit Etiketten versehen (flüssige Zubereitung) mitgeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass Einreisende genau über die Menge ihres Medikamentes verfügen, die der verschriebenen Dosierung und der Dauer des Aufenthalts in Costa Rica entspricht.
Kontakt: Jede diplomatische Vertretung von Costa Rica
Korrekturen oder zusätzliche Informationen bitte an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: ++49 (0)251 60123
Email
Für die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen können wir keine Gewähr übernehmen.
(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet am 04.02.2025)