Regularien für nach Ägypten reisende Substitutionspatienten

Ägypten*


Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich


Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich

Substitutionsmittel – Methadon, Polamidon, Buprenorphin, Morphin – dürfen nach Ägypten eingeführt werden.  Erforderlich ist eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache. Die Bundesopiumstelle stellt im Internet ein MUSTER für einen Arztbrief zur Verfügung. Zusätzlich ist eine Bescheinigung des für den Wohnort im Heimatland zuständigen Gesundheitsamtes (Amtsapotheker) erforderlich. Laut Auskunft der Botschaft der Arabischen Republik in Berlin vom 22. Juni 2022 ist eine Beglaubigung durch eine ägyptische Behörde nicht mehr erforderlich!
Ausnahme: Diese  beiden o.g. Bescheinigungen müssen nur dann von der Ägyptischen Botschaft in Berlin oder durch  ein Konsulat der Arabischen Republik Ägyptens beglaubigt werden, wenn beabsichtigt ist, mehr Tagesdosen des Medikamentes mitzuführen, als für die Reisedauer benötigt.


Kontaktadresse:

Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
Konsularabteilung
Stauffenbergstr. 6-7
10785 Berlin
Fon: 030-4775470
Fax: 030-47710149
Email:
embassy@egyptian-embassy.de


Bitte teilen Sie uns Korrekturen oder Ergänzungen mit:

Internationale Koordinations- und
Informationsstelle für Auslandsreisen
von Substitutionspatienten
c/o INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon:  +49 (0)2571-582765
oder +49 (0)251-60123
Fax: +49 (0)251-666580
Email:
INDROeV@t-online.de

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(Info zuletzt aktualisiert am 19.07.2022)