Daenemark

Dänemark

Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: möglich

 Weiterbehandlungen mit Substitutionsmitteln sind in Dänemark möglich. Leider liegen uns aktuell keine Kontaktdaten von Behandlungsanbietern vor.

Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich

Die Einfuhr von Substitutionsmitteln zum persönlichen Bedarf ist in einer für bis zu 30 Tagen benötigten Menge gestattet. Patient*innen aus Schengen-Unterzeichnerstaaten empfehlen wir die Mitfuhr des sog. Schengen-Formulares („Schengen-Formular„). Patient*innen aus Nicht-Schengen-Unterzeichnerstaaten müssen eine schriftliche Stellungnahme des behandelnden Arztes, aus der klar hervorgeht, dass das eingeführte Medikament zur Krankheitsbehandlung dringend benötigt wird und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch verordnet worden ist, mit sich führen. Unabhängig vom Herkunftsland müssen alle Patient*innen bei möglichen Kontrollen zudem auch Kopie des Originalrezeptes vorlegen können.

Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 (0)2571 582765 oder +49 (0)251-60123
Fax: +49 (0)251 666580
Email: INDROeV@t-online.de

(Letzte Überarbeitung am 16.04.2025)