Aruba

 


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Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: keine Informationen vorhanden

Trotz mehrfacher Nachfragen haben wir bisher leider keine Informationen bezüglich der Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln in Aruba erhalten. 

Einfuhr von Opioiden oder opioidhaltigen Medikamenten: möglich

Für die Mitnahme von Substitutionsmitteln nach Aruba ist eine Genehmigung des „Inspector of Medicines“ erforderlich. Reisende aus einem der Schengen-Unterzeichnerstaaten müssen sich von ihrer behandelnden ärztlichen Praxis oder Ambulanz das Schengen-Formular ausfüllen und von der zuständigen Gesundheitsbehörde abstempeln und unterzeichnen lassen. Reisende aus Nicht-Schengen-Unterzeichnerstaaten müssen sich von ihrer behandelnden Praxis/Ambulanz eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen. Die entsprechenden Dokumente (Schengen-Formular oder ärztliche Bescheinigung) müssen dann mindestens 10 Arbeitstage vor Reiseantritt per Email an die „Inspection of Medicines“ in Aruba gesendet werden (Kontaktdaten siehe weiter unten). In der Email müssen zudem die Daten der Ankunft und Abreise sowie Flugnummern- oder Schiffsnamen angegeben werden. Nach Prüfung der Dokumente erfolgt per Email eine Einfuhrgenehmigung durch den „Inspector of Medicines“.

Weitere Kontaktadressen und Informationshinweise**:

Inspectie Volksgezondheit Aruba
Inspecteur Geneesmiddelen / Inspector of Medicines
Email oder Email
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* INDRO e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen.

(Info zuletzt aktualisiert am 26.06.2024)


Bitte teilen Sie
uns Korrekturen oder Ergänzungen mit:



Internationale Koordinations- und
Informationsstelle für Auslandsreisen
von Substitutionspatienten
c/o INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 (0)251-60123 
Fax: +49 (0)251-666580
Email