Armenien
Weiterbehandlung: nicht möglich
Einfuhr: möglich
Reisende, die Methadon zum persönlichen Gebrauch nach Armenien mitnehmen möchten, müssen eine Bescheinigung ihres behandelnden Arztes mit sich führen. Diese muss den Namen des Patienten und dessen Heimatanschrift, die Gesamtmenge des Medikamentes sowie die An- und Abreisedaten enthalten. Wir raten dringend dazu, den Arztbrief ins Armenische übersetzen und von der Botschaft Armeniens abstempeln (beglaubigen) zu lassen.
Zusätzliche Infos*:
Visum erforderlich
Für die Einreise in die Republik Armenien ist ein kostenpflichtiges Visum erforderlich (Touristenvisum 100,00 DM). Für die Ausstellung eines Touristenvisums müssen folgende Unterlagen bei der Botschaft eingereicht werden:
– ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepaß
– ein persönlich unterschriebener Visumantrag
– ein aktuelles Paßfoto
– ein abgestempelter Einzahlungsbeleg über die Visumgebühren im Original oder ein Scheck
(bei Antragstellung auf dem Postweg werden 15,00 DM zusätzlich erhoben)
Touristenvisa werden für eine Höchstdauer von 21 Aufenthaltstagen ausgestellt und berechtigen zur einmaligen Ein- und Ausreise. Visaanträge sollen nicht eher als einen Monat vor Reiseantritt bei der Botschaft eingehen. Weitere Information sind über die Botschaft der Republik Armenien einzuholen (Adresse siehe unten).
Medizinische Versorgung
Die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ist in Armenien für ausländische Reisende kostenpflichtig. Es wird dringend empfohlen, regelmäßig benötigte Arzneimittel mitzuführen (ärztlich bescheinigen lassen).
Kontaktadresse:
Botschaft der Republik Armenien
Hillmannstr. 5
10117 Berlin
Fon: 030 4050910
Fax: 030 40509125
Email: armemb@t-online.de
* Quelle: WOSTOK Nr. 1/2001,
S.38 u. 40
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen
erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 251-60123 or -234577
Fax: +49 251-2807687 or -666580
Email: INDROeV@t-online.de
(Diese Seite wurde erstellt am 23.01.2001)