Südafrika*
Weiterführung einer Substitutionsbehandlung während des Aufenthaltes: möglich
Das Behandlungsangebot ist nicht flächendeckend. Weiterbehandlungen sind in größeren Städten und in einigen Regionen möglich. Aktuelle Standorte, Kontaktdaten und Informationen zum Anmeldeprozedere und zum Behandlungsablauf sind über den South African Council on Alcoholism and Drug Dependence (SANCA) zu erfragen:
Einfuhr von Substitutionsmitteln und anderen Opioiden: möglich
Reisende müssen bei der South African Health Products Regulatory Authority (SAHPRA) eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Bis uns verlässliche Informationen über das Antragsverfahren und dafür erforderliche Dokumente vorliegen, bitte SAHPRA kontaktieren und die aktuell geltenden Regularien erfragen:
SAHPRA Email
SAHPRA Website
Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate von Südafrika
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 251-60123
Fax: +49 251-666580
Email
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* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
(Seite zuletzt aktualisiert am 29.07.2024)