Südafrika

Südafrika*

Weiterführung einer Substitutionsbehandlung während des Aufenthaltes: möglich

Das Behandlungsangebot ist nicht flächendeckend. Weiterbehandlungen sind in größeren Städten und in einigen Regionen möglich. Aktuelle Standorte, Kontaktdaten und Informationen zum Anmeldeprozedere und zum Behandlungsablauf sind über den South African Council on Alcoholism and Drug Dependence (SANCA) zu erfragen. 

SANCA-Kontaktaufnahme

Einfuhr von Substitutionsmitteln und anderen Opioiden: möglich

Die Regelungen bezüglich der Einfuhr von Opioiden nach Südafrika sind äußerst streng. So müssen Reisende beispielsweise bei der South African Health Products Regulatory Authority (SAHPRA) eine Einfuhrgenehmigung für ihr Medikament beantragen. Weitere Infos: HIER. Da solche Regularien häufig Veränderungen unterzogen werden, raten wir zu einer Kontaktaufnahme mit SAHPRA, um verlässliche Informationen über das aktuell geltende Antragsverfahren und die dafür erforderlichen Dokumente zu erfragen:   SAHPRA Email

Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate von Südafrika

Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:

Ralf Gerlach, INDRO e.V., Bremer Platz 18-20, D-48155 Münster, Fon: +49 (0)251-60123 oder +49 (0)2571-582765, Fax: +49 251-666580

Email

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* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

(Seite zuletzt aktualisiert am 05.02.2026)

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