Südafrika*
Weiterführung einer Substitutionsbehandlung während des Aufenthaltes: möglich
Das Behandlungsangebot ist nicht flächendeckend. Weiterbehandlungen sind in größeren Städten und in einigen Regionen möglich. Aktuelle Standorte, Kontaktdaten und Informationen zum Anmeldeprozedere und zum Behandlungsablauf sind über den South African Council on Alcoholism and Drug Dependence (SANCA) zu erfragen.
Einfuhr von Substitutionsmitteln und anderen Opioiden: möglich
Die Regelungen bezüglich der Einfuhr von Opioiden nach Südafrika sind äußerst streng. So müssen Reisende beispielsweise bei der South African Health Products Regulatory Authority (SAHPRA) eine Einfuhrgenehmigung für ihr Medikament beantragen. Weitere Infos: HIER. Da solche Regularien häufig Veränderungen unterzogen werden, raten wir zu einer Kontaktaufnahme mit SAHPRA, um verlässliche Informationen über das aktuell geltende Antragsverfahren und die dafür erforderlichen Dokumente zu erfragen: SAHPRA Email
Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate von Südafrika
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach, INDRO e.V., Bremer Platz 18-20, D-48155 Münster, Fon: +49 (0)251-60123 oder +49 (0)2571-582765, Fax: +49 251-666580
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* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
(Seite zuletzt aktualisiert am 05.02.2026)
