Russland

Russland


Weiterbehandlung:
nicht möglich


Einfuhr:
verboten

Nach offizieller Darstellung ist die Einfuhr von Substitutionsmitteln nach Russland nicht gestattet. Auch wenn uns bis heute kein Fall von Beschlagnahme des jeweiligen Medikamentes oder von Inhaftierung bekannt geworden ist, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Mitnahme ein hohes Risiko birgt. Wer dennoch beruflich bedingt oder aus familiären Gründen mit Methadon oder Buprenorphin (Subutex) zum persönlichen Gebrauch nach Russland reisen muss, sollte unbedingt eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mit sich führen, um im Ernstfall zumindest nachweisen zu können, dass keine Absicht besteht, Betäubungsmittel nach Russland einzuschmuggeln.

Muster „Ärztliche Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Reisen in Staaten mit der Amtssprache russisch“ (deutsch/russisch):


word.doc / pdf-Format


Kontakt:

Botschaft der Russischen Förderation
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fon: 030 229 1110 29


Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 251-60123 oder +49 2571-582765
Fax: +49 2571-584868 oder +49 251-666580
Email:
INDROeV@t-online.de


(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet am 22.06.2009)