Japan*
Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich!
Einfuhr von Substitutionsmitteln: nur eingeschränkt möglich
Reisende, die Substitutionsmittel zum Eigengebrauch nach Japan mitnehmen möchten, müssen beim dortigen Gesundheitsministerium eine Einfuhrgenehmigung beantragen.
Besonderer Hinweis: Methadon darf von Patienten und Patientinnen in Substitutionsbehandlung NICHT eingeführt werden!
Hinweise zum Procedere der Einfuhr-Antragstellung in englischer Sprache: HIER
Eine Liste mit kontrollierten Substanzen ist HIER abrufbar.
Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate von Japan
Ministry of Health, Labour and Social Welfare
Pharmaceutical Safety and Environment Health Bureau
Compliance and Narcotics Division
Fax: +81 3 3501 0034
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 251-60123
Fax: +49 251-666580
Email
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* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
(Seite zuletzt aktualisiert am 11.07.2024)