Japan

Japan*

Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich!

Einfuhr von Substitutionsmitteln: nur eingeschränkt möglich

Reisende, die Substitutionsmittel zum Eigengebrauch nach Japan mitnehmen möchten, müssen beim dortigen Gesundheitsministerium eine Einfuhrgenehmigung beantragen.
Besonderer Hinweis: Methadon darf von Patienten und Patientinnen in Substitutionsbehandlung NICHT eingeführt werden!

Hinweise zum Procedere der Einfuhr-Antragstellung in englischer Sprache: HIER

Eine Liste mit kontrollierten Substanzen ist HIER abrufbar.
 

Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate von Japan

Ministry of Health, Labour and Social Welfare
Pharmaceutical Safety and Environment Health Bureau
Compliance and Narcotics Division
Fax: +81 3 3501 0034


Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 251-60123 
Fax: +49 251-666580
Email

______________________________________________________

* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

(Seite zuletzt aktualisiert am 11.07.2024)