South Africa

Südafrika (Republik)


Weiterbehandlung mit Methadon/Buprenorphin:
möglich

Methadon steht auf dem südafrikanischen Arzneimittelmarkt als Physeptone® zur Verfügung und gelangt in der Regel nur innerhalb stationärer Settings zur Anwendung. Für nach Südafrika reisende ausländische Methadonpatienten ist jedoch eine ambulante Weiterbehandlung möglich. Auch für Buprenorphinpatienten ist eine außerstationäre Fortführung der Behandlung einleitbar. Laut Auskunft des South African National Council on Alcoholism and Drug Dependence (SANCA) sind niedergelassene Ärzte und SANCA-Ambulanzen mit Arzt (nicht alle SANCA-Ambulanzen sind mit Arztstellen ausgestattet) zur Behandlungsfortführung berechtigt. Eine Liste mit SANCA-Kliniken ist über den SANCA-Website abrufbar.
Wir weisen eindringlich darauf hin, dass eine Weiterbehandlung über Arzt-zu-Arzt-Kontakt eingeleitet werden sollte, und zwar rechtzeitig vor Reiseantritt des Patienten (3 bis 4 Wochen vor geplanter Reise).


Einfuhr von Methadon/Buprenorphin:

möglich

Methadon ist eine Schedule 7 Substanz. Im Sinne der Regulation 33 des Medicines and Related Substances Control Act, Act 101 of 1965, darf jede Person, die nach Südafrika einreist oder Südafrika verlässt, im Besitz einer Schedule 7 Substanz sein, vorausgesetzt, dass

– das Medikament nur zum persönlichen Gebrauch
bestimmt ist;
– die mitgeführte Menge den Bedarf an 30 Tagesrationen nicht überschreitet;
– die reisende Person in Besitz eines gültigen Rezeptes für das Medikament
oder einer ärztlichen Bescheinigung ist, aus der klar hervorgeht, dass die
Substanz legal von einem Arzt verordnet worden ist.

Methadonpatienten werden keine Schwierigkeiten bei der Einreise nach Südafrika bekommen, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Ist die Behandlung mit Methadon von einem Arzt im  Ausland eingeleitet worden, wird der Sinn der Behandlung von südafrikanischen Behörden/Amtspersonen nicht in Frage gestellt.

In Bezug auf Buprenorphin und andere Opioide
gelten die gleichen Voraussetzungen.

Mitgeführte Betäubungsmittel müssen zusammen
mit der ärztlichen Bescheinigung bei der Einreise beim Zoll  vorgelegt
werden.

Kontaktadressen*:


SANCA

Department of Health
Chief Medicines Control Officer
Private Bag X828
Pretoria, 0001
Republic of South Africa
Fon: +27 12 395 0000 (Vermittlung)

Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen
erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Germany
Fon: +49 (0)251-60123 oder +49 (0)2571-582765
Fax: +49 251-666580
Email


*Das Plus-Zeichen bei Fon und Fax muss durch die jeweils geltende Auslandsvorwahl-Nummer ergänzt werden.


(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet am 15.01.2011)