Russische Föderation*
Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich
Einfuhr von Opioiden: kompliziert, zeitraubend, riskant
Die Einfuhr einiger Opioide zum persönlichen Gebrauch scheint zwar eingeschränkt möglich zu sein, angesichts der äußerst strengen Betäubungsmittelgesetzgebung und der allgemeinen politischen Lage raten wir allerdings eher von der Mitfuhr von Opioiden in die Russische Föderation ab. Infos zu Einfuhrregularien und Kontaktdaten zuständiger Behörden: HIER
Kontaktadressen: Botschaften oder Konsulate der Russischen Föderation
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 251-60123
Fax: +49 251-666580
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* Für die Richtigkeit der hier abgebildeten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
(Seite zuletzt aktualisiert am 09.07.2024)