Bahrain*
Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich
Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich
Die Einfuhr von Substitutionsmitteln und anderen Opioiden ist in einer Höchstmenge von 7 Tagesrationen möglich und muss per Email bei der zuständigen Abteilung des Gesundheitsministeriums beantragt werden:
cunp@nhra.bh oder cunp@health.gov.bh
Der Antrag muss eine vom örtlichen Gesundheitsamt beglaubigte ärztliche Bescheinigung sowie die An- und Abreisedaten enthalten. Bisher liegen uns keine Erfahrungen hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens vor.
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 (0)251-60123 oder 02571-582765
Fax: +49 (0)251-666580
Email
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* INDRO e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen
(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet und aktualisiert am 16.05.2025)