Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich (bis 30 Tagesrationen ohne Einfuhrbeantragung) Erforderlich ist – die Mitnahme einer ärztlichen Bescheinigung in englischer Sprache [Muster Bundesopiumstelle bei „Reisen in andere Länder“ (außerhalb des Schengener Abkommens) siehe HIER)] – Mitnahme des Medikamentes in Originalverpackung – Wir empfehlen die zusätzliche Mitnahme einer vom Arzt oder einer Apotheke abgestempelten Kopie des Originalrezeptes
Dangerous Drugs Board
|
|
Internationale Koordinations- und |
Diese Website verwendet Cookies, damit wir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden im Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen vom Benutzer, wenn er auf unsere Website zurückkehrt, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für am interessantesten und nützlichsten sind.