Methadon: Reiseregularien USA

Vereinigte Staaten von Amerika (USA)*


Fortführung der Opioid-Substitutionsbehandlung mit Methadon/Buprenorphin:
möglich

Eine Weiterbehandlung/-Dosierung mit Methadon und Buprenorphin ist in den USA möglich.
Morphin ist nicht zur Substitutionstherapie zugelassen.

Methadonbehandlungszentren sind über das Opioid Treatment Program Directory abrufbar.

Kontaktinformationen zu Buprenorphin verschreibenden Ärzten
bietet der Buprenorphine Treatment Practitioner Locator

Die American Association for the Treatment of Opioid Dependence (AATOD) hat Leitlinien für die Weiterbehandlung erarbeitet, die wichtige Hinweise darüber geben, wie eine solche am besten eingeleitet werden kann.


Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich

Die Einfuhr von ärztlich verordneten Substitutionsmedikamenten in die USA ist gemäß § 1301.26 des Title 21 Code of Federal Regulations, Chapter II, Part 1301, möglich, wenn sie unter den Kategorien (schedules) II, III, IV oder V gelistet sind. Methadon, Morphin und Codein sind Schedule-II-Substanzen, Buprenorphin ist in Kategorie III gelistet. Bei der Einreise müssen die Substitutionsmittel beim Zoll deklariert werden. Sie müssen in Originalverpackung transportiert werden (Medikamentenfläschchen müssen eindeutig etikettiert sein mit Angabe der enthaltenen Substanz und dessen Menge). Wir empfehlen Reisenden, eine von der für den Standort der verschreibenden Arztpraxis/Ambulanz zuständigen Gesundheitsbehörde beglaubigte englischsprachige ärztliche Bescheinigung sowie eine Kopie des Originalrezeptes (Kopie noch einmal von der Apotheke abstempeln und unterschreiben lassen) mit sich zu führen.  Die mitgeführte Menge darf nicht die für die Dauer des Aufenthaltes verschriebenen Tagesdosierungen überschreiten.

Reisende, die kein Visum für die USA benötigen, müssen online einen sog. ESTA-Antrag ausfüllen, um eine Einreisegenehmigung zu erhalten (Bitte beachten: Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung. So müssen z.B. kanadische Staatsbürger, im Gegensatz zu deutschen, keinen ESTA-Antrag stellen). Vorsicht beim Ausfüllen: Substitutionspatienten können als Drogenabhängige aufgefasst und die Einreiseerlaubnis könnte verweigert werden!


Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen/Erfahrungsberichte erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 (0)251-60123 oder 02571-582765
Fax: +49 (0)251-666580
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(Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 21.05.2023)