Drogentherapeutische Ambulanz und Drogenkonsumraum

 Drogenkonsumraum und Drogentherapeutische Ambulanz (DTA)

INDRO-Drogenkonsumraum Münster

INDRO e.V. hat am 10. April 2001 den bundesweit ersten betriebsgenehmigten Drogenkonsumraum im Sinne des
§ 10 a BtMG eröffnet. Der Drogenkonsumraum Münster ist die erste Einrichtung dieser Art in Nordrhein-Westfalen, gefolgt vom Drogenkonsumraum in Wuppertal, der am 15.06.2001 geöffnet wurde.

Montags bis Donnerstags: 10.00 – 17.00 Uhr
Freitags: 10.00 – 16.00 Uhr
Samstags: 10.00 – 15.00 Uhr

 

Zugangskriterien, Hausordnung und Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten im Drogenkonsumraum

Konsumentschlossene dürfen sich selbst

  • eine eigene Ration (illegalisierter Substanzen wie Opiate, Kokain, Amphetamin oder deren Derivate) intravenös, oral oder inhalativ
  • in dem eigens dafür ausgestatteten Raum (Drogenkonsumraum) applizieren,
  • wenn sie volljährig und drogenabhängig sind.

Alkoholisierten und offensichtlich intoxikierten Personen, bei denen die Benutzung des Drogenkonsumraums ein erhöhtes Gesundheitsrisiko verursachen könnte, erhalten keinen Zugang. Die Mitarbeiter/Innen von INDRO e.V. sind angehalten, offenkundige Erst- und Gelegenheitskonsumenten/Innen keinen Zugang zum Drogenkonsumraum zu ermöglichen und auf andere Beratungs- und Hilfseinrichtungen hinzuweisen. Jugendlichen mit Drogenabhängigkeit und Konsumerfahrung wird der Zugang nach direkter Ansprache nur dann gestattet, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt oder die MitarbeiterInnen sich im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung anderer Hilfsmöglichkeiten vom gefestigten Konsumentschluß überzeugt haben. Die von den Nutzerinnen und Nutzern mitgeführten Betäubungsmittel werden einer Sichtkontrolle unterzogen.

Nach Maßgabe der Rechtsverordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen des Landes NRW sind Verstöße gegen das BtMG, mit Ausnahme des Besitzes von Betäubungsmitteln in geringer Menge zum Eigenverbrauch – insbesondere Handel, Abgabe und Überlassung von Drogen -, verboten. Entsprechende Vorkommnisse werden vom Betreiber unverzüglich unterbunden und mit Hausverboten belegt. Regelmäßige Abstimmungsgespräche mit der zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörde der Stadt Münster finden statt, um frühzeitig eventuelle Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Begehung von Straftaten im unmittelbaren Umfeld des Drogenkonsumraums zu verhindern sowie den niedrigschwelligen Zugang zum Drogenkonsumraum zu sichern.

Die folgende mit den zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden abgestimmte Hausordnung wird gut sichtbar im Drogenkonsumraum ausgehängt:

  • Der Handel, die Weitergabe und das Teilen von Drogen sind verboten
  • Der Konsum von Drogen ist nur im Konsumraum erlaubt
  • Keine Gewalt und Gewaltandrohung gegen Personen und Gegenstände
  • Keine gemeinsame Verwendung einer Spritze
  • Kein Teilen der Drogen von einem Löffel
  • Keine Hehlerei
  • Rauchen (außer „Folienrauchen“), Essen und Trinken sind verboten

Zuwiderhandlungen werden mit Hausverboten bestraft. Jeder (e) Konsument(in) sorgt nach erfolgter Applikation für das Reinigen seines/ihres Platzes und für die Entsorgung der Gebrauchsutensilien. Injektionshilfen werden nicht geleistet. Ferner besteht ein Gebot des Eigenverbrauchs und der Nutzung bereitgestellter Utensilien.

Werbung für den Drogenkonsumraum wird unterlassen und nur zielgruppenspezifisches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt (Safer-Use-Faltblätter).

 

An der Rezeption können mitgebrachte gebrauchte Spritzen getauscht werden.

Zwei „Kabinen“ mit Luftabzug dient zum inhalativen Gebrauch (Folienrauchen)

Zwei der insgesamt vier Konsumplätze für intravenösen Gebrauch

Personal

Die Arbeit im Drogenkonsumraum erfordert von den MitarbeiterInnen ein hohes Maß an Professionalität und setzt verschiedene Fähigkeiten voraus: Verständnis für die Lebenssituation der Drogenkonsumenten, ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Nähe und Distanz, Kenntnisse der einzelnen Substanzen und deren Wirkweisen sowie Risiken, Fähigkeit zur Teamarbeit, Durchsetzungsvermögen, Autorität und Authentizität, die Fähigkeit, mit Stress-, Gewalt- und Notfallsituationen umgehen zu können und Flexibilität. Da die Arbeit im Drogenkonsumraum psychisch und auch physisch äußerst belastend ist, favorisieren wir das sog. „Rotationsprinzip“, d.h. alle MitarbeiterInnen von INDRO e.V. werden rotierend in die Arbeit des Drogenkonsumraums einbezogen (integratives Modell niedrigschwelliger, akzeptanzorientierter Drogenarbeit). Im Rahmen der Drogentherapeutischen Ambulanz mit integriertem Konsumraum stehen uns zur Zeit eine halbe Stelle Krankenpflegerin, 2 Stellen Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, drei „Mini-Jobs“ und mehrere Honorarstellen für den flexiblen Einsatz medizinisch geschulten Personals zur Verfügung. Die ständige Anwesenheit von mindestens drei MitarbeiterInnen im Drogenkonsumraum ist gewährleistet. Im Drogenkonsumraum können – aufgrund unserer baulichen Enge und räumlichen Begrenztheit – nur vier Plätze zum intravenösen und zwei Kabinen zum inhalativen Drogengebrauch zur Verfügung gestellt werden.

Notfallplan und personale Sicherheitsregeln

Kooperationsvertrag Münster

Vereinbarung zwischen INDRO e.V. und den NutzerInnen des Drogenkonsumraumes